Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen

Welche präventiven Maßnahmen werden eingeleiet, wenn es einen durch die Schule ausgesprochenen Verdacht auf Autismus (was eine (u.U. schwere) Behinderung ist) bei einem Schüler/ einer Schülerin einer Grundschule gibt?

Wie wird die Zeit, in der Schulpflicht herrscht, vom Verdacht bis zur abschließenden Diagnose überbrückt und Familien sowie Lehrerinnen und Lehrer beraten? Welche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Entwicklung von betroffenen Schüler:innen werden eingeletet?

Ergebnis der Anfrage

Meine Frage wurde beantwortet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Prof. Dr. Nicole Mücke
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
Prof. Dr. Nicole Mücke
Betreff
Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371]
Datum
17. Februar 2024 10:17
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche präventiven Maßnahmen werden eingeleiet, wenn es einen durch die Schule ausgesprochenen Verdacht auf Autismus (was eine (u.U. schwere) Behinderung ist) bei einem Schüler/ einer Schülerin einer Grundschule gibt? Wie wird die Zeit, in der Schulpflicht herrscht, vom Verdacht bis zur abschließenden Diagnose überbrückt und Familien sowie Lehrerinnen und Lehrer beraten? Welche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Entwicklung von betroffenen Schüler:innen werden eingeletet?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Nicole Mücke Anfragenr: 300371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300371/ Postanschrift Prof. Dr. Nicole Mücke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Nicole Mücke
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#300371). Mit Ihrem Au…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371]
Datum
19. Februar 2024 15:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de (#300371). Mit Ihrem Auskunfts- bzw. Akteneinsichtsbegehren nach dem AIG wird sich in Kürze das zuständige Fachreferat auseinandersetzen. Ich komme zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurück. Es handelt sich voraussichtlich um eine gebührenfreie Leistung. Sollte sich diese Einschätzung während der Bearbeitung ändern, werde ich Sie vor Beantwortung rechtzeitig hierüber informieren. Ich weise darauf hin, dass es sich wohl nicht um einen Antrag nach dem Brandenburgischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz(BbgAIG) handelt, da es sich hierbei um eine allgemeine Anfrage handelt und kein Anspruch auf Einsicht in Akten im Sinne des § 3 Satz 1 BbgAIG geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, die Prüfung Ihres Antrages ergab, dass es sich um kein Auskunftsbegehr nach dem AIG …
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371]
Datum
14. März 2024 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, die Prüfung Ihres Antrages ergab, dass es sich um kein Auskunftsbegehr nach dem AIG handelt. Ihr Anliegen hatte ich bereits an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Dieses wird Ihnen die Fragen zur Thematik Autismus beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, bezugnehmend auf Ihre am 17.02.2024 an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
WG: Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371] - Antwortschreiben
Datum
15. März 2024 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, bezugnehmend auf Ihre am 17.02.2024 an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gerichtete E-Mail, erhalten Sie beiliegendes Antwortschreiben. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Buhlmann, Heike möchte die Nachricht "Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Rückruf: Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371] - Antwortschreiben
Datum
15. März 2024 17:14
Status
Buhlmann, Heike möchte die Nachricht "Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371] - Antwortschreiben " zurückrufen.

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, bezugnehmend auf Ihre am 17.02.2024 an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
WG: Präventive Maßnahmen bei Verdacht auf Autismus an Grundschulen [#300371] - Antwortschreiben
Datum
15. März 2024 17:14
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortschreiben-dr-mcke-15-03-2024.pdf
1,4 MB
Sehr geehrte Frau Dr. Mücke, bezugnehmend auf Ihre am 17.02.2024 an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gerichtete E-Mail, erhalten Sie beiliegendes Antwortschreiben. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! Mit freundlichen Grüßen