(Praktische) Zweiradausbildung

Wie sieht es mit der Zweiradausbildung in Fahrschulen aus, nach den neuen Lockerungen? Hier ist der Mindestabstand eingehalten, kein persönlicher Kontakt notwendig und auch die Ausrüstung ist von dem Fahrschüler selbst. Somit sind alle Notwendigkeiten für den Schutz vor Ansteckung erfüllt.
Es gibt so viele Möglichkeiten auch die Fahrschilen größten Teils wieder zurückzuführen. (E-Learning, begrenzte Anzahl an Theorieteilnehmern unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Zweiradausbildung, etc.)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sieht es mit …
An Landtag des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Praktische) Zweiradausbildung [#184629]
Datum
15. April 2020 14:24
An
Landtag des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sieht es mit der Zweiradausbildung in Fahrschulen aus, nach den neuen Lockerungen? Hier ist der Mindestabstand eingehalten, kein persönlicher Kontakt notwendig und auch die Ausrüstung ist von dem Fahrschüler selbst. Somit sind alle Notwendigkeiten für den Schutz vor Ansteckung erfüllt. Es gibt so viele Möglichkeiten auch die Fahrschilen größten Teils wieder zurückzuführen. (E-Learning, begrenzte Anzahl an Theorieteilnehmern unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Zweiradausbildung, etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184629 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die aktuell gültige Neufassung der Verordnung zur Bekä…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
WG: (Praktische) Zweiradausbildung [#184629]
Datum
23. April 2020 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die aktuell gültige Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17. April 2020. § 5 der Neufassung regelt abschließend die Schließung bestimmter Geschäfte sowie das Verbot bestimmter Tätigkeiten einschließlich der jeweils zulässigen Ausnahmen. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie Ihr Geschäft öffnen bzw. Ihre Tätigkeit ausüben dürfen, setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung in Verbindung. Diese ist als Ortspolizeibehörde für den Vollzug der Verordnung zuständig und kann in sehr engen Grenzen je nach Einzelfall auch Ausnahmen hinsichtlich der Öffnung verschiedener Geschäfte oder der Wiederaufnahme verschiedener Tätigkeiten zulassen. Mit freundlichen Grüßen