Präsenzpflicht während der Pandemie

Bitte stellen Sie mir Unterlagen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, warum Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer eine Sonderbehandlung im negativen Sinne im Hinblich auf den Infektionsschutz erfahren und auf welcher rechtlichen Grundlage diese nicht genauso geschützt werden wie andere Bevölkerungsgruppen.
Es ist mir unverständlich, wieso überall im öffentlichen Raum Abstandsregeln und eine Maskenpflicht eingehalten werden müssen, Büros nicht vollbesetzt betrieben werden dürfen, aber für Bedienstete im Schulwesen und schulpflichtige Kinder sämtliche Schutzmaßnahmen außer Betrieb gesetzt werden.
Wo bleibt der Schutz für diese Bevölkerungsgruppen? Dass es möglich wäre, hat das Konzept vor den Sommerferien gezeigt, als es eine Mischung aus Präsenz- und Heimunterricht mit halbierten Klassen gab, bzw. es den Eltern freigestellt war, ihre Kinder in die Schule zu schicken oder zuhause zu unterrichten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    23. September 2020
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C. Engelmann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte stellen…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
C. Engelmann
Betreff
Präsenzpflicht während der Pandemie [#195719]
Datum
21. August 2020 14:41
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte stellen Sie mir Unterlagen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, warum Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer eine Sonderbehandlung im negativen Sinne im Hinblich auf den Infektionsschutz erfahren und auf welcher rechtlichen Grundlage diese nicht genauso geschützt werden wie andere Bevölkerungsgruppen. Es ist mir unverständlich, wieso überall im öffentlichen Raum Abstandsregeln und eine Maskenpflicht eingehalten werden müssen, Büros nicht vollbesetzt betrieben werden dürfen, aber für Bedienstete im Schulwesen und schulpflichtige Kinder sämtliche Schutzmaßnahmen außer Betrieb gesetzt werden. Wo bleibt der Schutz für diese Bevölkerungsgruppen? Dass es möglich wäre, hat das Konzept vor den Sommerferien gezeigt, als es eine Mischung aus Präsenz- und Heimunterricht mit halbierten Klassen gab, bzw. es den Eltern freigestellt war, ihre Kinder in die Schule zu schicken oder zuhause zu unterrichten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen C. Engelmann Anfragenr: 195719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195719/ Postanschrift C. Engelmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen C. Engelmann

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