Praxishandbuch Sozialgerichtsverfahren

Anfrage an: Jobcenter Mannheim

"Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz"
Das Handbuch wurde aktualisiert. Siehe Information202102005.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Praxishandbuch für d…
An Jobcenter Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Praxishandbuch Sozialgerichtsverfahren [#215942]
Datum
18. März 2021 19:42
An
Jobcenter Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz" Das Handbuch wurde aktualisiert. Siehe Information202102005.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215942/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Mannheim
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.03.2021 wurde mich du…
Von
Jobcenter Mannheim
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. April 2021 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 18.03.2021 wurde mich durch das Jobcenter Mannheim weitergeleitet und wird als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bearbeitet. Bevor ich über den Zugang zur gewünschten Information entscheide, bitte ich Sie, mir eine Postanschrift mitzuteilen, an die Bescheide im IFG-Verfahren zugestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#215942] Sehr << Anrede >> die angeforderte In…
An Jobcenter Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#215942]
Datum
1. April 2021 15:55
An
Jobcenter Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die angeforderte Information kann per Mail übersandt werden, da Sie Ihnen als PDF vorliegt. Insofern verweise ich auf § 1 Abs. 2 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215942/
Jobcenter Mannheim
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#215942] Sehr Antragsteller/in im Falle einer möglichen Te…
Von
Jobcenter Mannheim
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#215942]
Datum
14. April 2021 07:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Falle einer möglichen Teilablehnung oder Ablehnung benötige ich eine Adresse, um den Bescheid zuzustellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#215942] Sehr << Anrede >> ist mir bekannt. Da…
An Jobcenter Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#215942]
Datum
14. April 2021 10:34
An
Jobcenter Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ist mir bekannt. Dann wäre aber immer noch Zeit, die Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215942/
Jobcenter Mannheim
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr Antragsteller/in gerne möchte ich Ihnen den Beschei…
Von
Jobcenter Mannheim
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. April 2021 18:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne möchte ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zusenden. Als Antragstellerin haben Sie Anspruch auf eine Entscheidung und Bekanntgabe dieser Entscheidung in Form eines Bescheides, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen könnten, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Verfahrensrechtlich wäre eine Zustellung per E-Mail an die Internetplattform fragdenstaat.de nicht wirksam. Die Verfahrensordnung sieht aber insoweit eine Zustellung per Post vor. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.3.2021, Az. 13 K 1189/20, wonach die angefragte Behörde bei Eingang eines IFG-Antrags über die Internetplattform fragdenstaat.de die Angabe einer Postanschrift verlangen kann. In Ihrem eigenen Interesse darf ich daher letztmals um Mitteilung einer zustellungsfähigen Postanschrift bitten. Sollten Sie keine Postanschrift mitteilen wollen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihr Anliegen nicht mehr weiterverfolgen wollen und betrachte Ihren Antrag nach dem IFG als erledigt. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der noch fehlenden Postanschrift eine zeitgemäße Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#215942] Sehr << Anrede >> Ihrem Schreib…
An Jobcenter Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#215942]
Datum
17. April 2021 16:49
An
Jobcenter Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihrem Schreiben will ich auch garnicht widersprechen. Ein ablehnender Bescheid müsste sicher, um rechtskonform zu sein, an meine Postadresse zugestellt werden. Ich werde die Adresse zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht nennen. Letzte Frage: Wird mein Antrag abgelehnt weil Sie meine Adresse nicht erfahren oder wird er abgelehnt, und das darf natürlich nur der Grund sein, weil meine angefragte Information nicht herausgegeben werden darf? Sofern ich keine Nachricht mehr erhalte, werde ich den BfDI bitten, diese Frage durch bei Ihnen klären zu lassen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215942/
Jobcenter Mannheim
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#215942] Sehr Antragsteller/in beim aktuellen Stand der …
Von
Jobcenter Mannheim
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#215942]
Datum
22. April 2021 16:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beim aktuellen Stand der Prüfung müsste ich einen ablehnenden Bescheid erstellen, da die gewünschte Information nicht zugänglich gemacht werden darf. Bitte geben Sie mir eine kurze Rückmeldung, ob Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz damit beantwortet ist. Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid haben möchten, benötige ich eine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#215942] Sehr << Anrede >> das überrasch…
An Jobcenter Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#215942]
Datum
23. April 2021 11:29
An
Jobcenter Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> das überrascht mich jetzt doch sehr. Zumal das Praxishandbuch hier (https://harald-thome.de/files/pdf/redakteur/BA_FH/Praxishandbuch-Sozialgerichtsgesetz_9-2020.pdf) veröffentlicht ist. Und Herr Thome hat es sicher nur im Rahmen des IFG erhalten. Er hat halt vermutlich mehr Gewicht. Einen Bescheid benötige ich nicht. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215942/