Präzisierung unserer Anfrage Nr. 226371 v. 8.08.021 - Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtsh. f. Menschenrechte

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden. Ihr Vorstandsvorsitzender dürfte informiert sein. Wir fügen hier noch einmal die wesentlichen Punkte aus der vorherigen Anfrage an. Und fordern Sie auf, uns alle relevanten Informationen zu diesem Vorgang in Kopie zu überlassen. Also Dokumente, Schriftverkehr - alles auch in elektronischer Form wie Mails etc., Telefon-, Fax- und Gesprächsnotizen. Interne Korrespondenz:

Im Juni 2020 sind erst ein Einschreiben und dann ein weiteres mit der erneuten selbigen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) gegen die Wertung einer milden Satire als Beleidigung durch korrupte NRW-Strafverfolger über DHL an das Gericht gegangen. DER Post/DHL, an der die KFW maßgeblich beteiligt ist.

Der tägliche Verlauf der Sendungen unter den Einlieferungs-Nummern RT986130044DE und dann nochmal unter der Nr. RT731628320DE konnte durch Screenshots verfolgt werden. Insgesamt 47!!! Tatsächlich sind diese Einschreiben nie angekommen und es ist schon ein außergewöhnlich krimineller Vorgang, dass diese Sendungen an den EGMR unter Mitwirkung von DHL gestohlen bzw. unterschlagen worden sind. Das sind verbrecherische Stasi-Methoden und der entsprechend informierten Politik bereits vermittelt worden – und es gibt eine gewisse Nervosität in Wahlkampfzeiten...

„Auftraggeber“ für diesen Diebstahl sind nach der belegten Verdachtslage Justizorgane aus NRW, für die es mehr als peinlich gewesen wäre, wenn diese Beschwerde – die eben die Wertung einer Satire als Beleidigung außer Kraft setzten sollte - an das Gericht gelangt und voraussichtlich entsprechend geurteilt worden wäre. Das dies auf kriminelle Art verhindert worden ist, macht deutlich, dass DHL ein entscheidender Mittäter war und ist!

Niemand anderes als DHL hat die Möglichkeiten, Sende- und Empfängeranschriften aus dem Postkreislauf herauszufiltern. DHL hat alle Zusammenhänge mit dieser Straftat negiert.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wobei gleichzeiti…
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Präzisierung unserer Anfrage Nr. 226371 v. 8.08.021 - Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtsh. f. Menschenrechte [#226493]
Datum
10. August 2021 14:20
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wobei gleichzeitig auch als Grundlage dieses Antrages die Erkenntnisse der Interessengemeinschaft zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen unseres sozialen Vereins hier verwertet werden. Ihr Vorstandsvorsitzender dürfte informiert sein. Wir fügen hier noch einmal die wesentlichen Punkte aus der vorherigen Anfrage an. Und fordern Sie auf, uns alle relevanten Informationen zu diesem Vorgang in Kopie zu überlassen. Also Dokumente, Schriftverkehr - alles auch in elektronischer Form wie Mails etc., Telefon-, Fax- und Gesprächsnotizen. Interne Korrespondenz: Im Juni 2020 sind erst ein Einschreiben und dann ein weiteres mit der erneuten selbigen Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg (EGMR) gegen die Wertung einer milden Satire als Beleidigung durch korrupte NRW-Strafverfolger über DHL an das Gericht gegangen. DER Post/DHL, an der die KFW maßgeblich beteiligt ist. Der tägliche Verlauf der Sendungen unter den Einlieferungs-Nummern RT986130044DE und dann nochmal unter der Nr. RT731628320DE konnte durch Screenshots verfolgt werden. Insgesamt 47!!! Tatsächlich sind diese Einschreiben nie angekommen und es ist schon ein außergewöhnlich krimineller Vorgang, dass diese Sendungen an den EGMR unter Mitwirkung von DHL gestohlen bzw. unterschlagen worden sind. Das sind verbrecherische Stasi-Methoden und der entsprechend informierten Politik bereits vermittelt worden – und es gibt eine gewisse Nervosität in Wahlkampfzeiten... „Auftraggeber“ für diesen Diebstahl sind nach der belegten Verdachtslage Justizorgane aus NRW, für die es mehr als peinlich gewesen wäre, wenn diese Beschwerde – die eben die Wertung einer Satire als Beleidigung außer Kraft setzten sollte - an das Gericht gelangt und voraussichtlich entsprechend geurteilt worden wäre. Das dies auf kriminelle Art verhindert worden ist, macht deutlich, dass DHL ein entscheidender Mittäter war und ist! Niemand anderes als DHL hat die Möglichkeiten, Sende- und Empfängeranschriften aus dem Postkreislauf herauszufiltern. DHL hat alle Zusammenhänge mit dieser Straftat negiert. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Udo vom Bruch Anfragenr: 226493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226493/ Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
11. August 2021 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich persönlich.Eine Bitte noch:Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten.Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Sehr geehrter Herr vom Bruch, anlässlich eines anonymen Schreibens zu diesem Thema haben wir bei DPAG nachgefragt…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
RE: AW: WG: Präzisierung unserer Anfrage Nr. 226371 v. 8.08.021 - Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtsh. f. Menschenrechte [#226493]
Datum
31. August 2021 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr vom Bruch, anlässlich eines anonymen Schreibens zu diesem Thema haben wir bei DPAG nachgefragt und folgende Antwort vom Unternehmen erhalten: „Im vorliegenden Fall geht es im Wesentlichen um zwei Einschreiben. Beide waren für Adressaten in Frankreich bestimmt. Das Einschreiben mit der Sendungsnummer RT731628320DE wurde – laut unserem Sendungsverfolgungssystem – am 20. Juli 2020 in Frankreich ausgeliefert. Für diese Sendung liegt uns kein Nachforschungsauftrag vor. Die Sendung mit der Sendungsnummer RT986130044DE ist leider in Verlust geraten. Ein Nachforschungsverfahren wurde durchgeführt. In diesem Rahmen wurde der Absender am 14. August 2020 von unserem Kundenservice angeschrieben. Um das Ersatzverfahren durchzuführen, wurde er gebeten, uns eine sog. Absendererklärung vorzulegen. Da diese Erklärung bei unserem Kundenservice nicht eingegangen ist, konnte der Absender bisher nicht entschädigt werden. Uns liegen im Übrigen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass diese Sendung bewusst aus dem Briefstrom entnommen wurde.“ Weitere Informationen zum Vorgang liegen der KfW nicht vor. Freundliche Grüße
Udo vom Bruch
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail - allerdings ist das jetzt nur die übliche Floskel, denn …
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AW: RE: AW: WG: Präzisierung unserer Anfrage Nr. 226371 v. 8.08.021 - Verdacht der Mitwirkung der Konzernspitze Deutsche Post/DHL in den Diebstahl einer Beschwerde an den Europ. Gerichtsh. f. Menschenrechte [#226493]
Datum
20. September 2021 16:38
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
kfw-info-fake-zustellung-2.jpg
1,3 MB
kfw-info-fake-zustellung.jpg
1,2 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mail - allerdings ist das jetzt nur die übliche Floskel, denn - verzeihen Sie die Formulierung - für diesen Unsinn kann man sich nicht bedanken! Und dass Sie glauben, mit ein paar dahingeworfenen Sätzen zu dieser komplexen Angelegenheit sich die Sache vom Hals geschaffen zu haben, auch nicht. Natürlich haben Sie Kenntnisse von einem ungeheuerlichen Vorgang, der die KfW (und auch die Bundesnetzagentur) jetzt zur Mitwissern macht in einer hoch kriminellen Angelegenheit. Wenn Sie nach den hier folgenden Beweisen immer noch auf Zeit spielen möchten, könnte sich das für Ihr(e) Unternehmen rächen. Auf Twitter erscheint in diesen Tagen die gesamte Dokumentation – und da kommt man schon zum Staunen, was Unternehmen Ihrer Größenordnung glauben sich leisten zu können! Wobei ich fairerweise festhalten möchte, dass natürlich DHL von alleine nicht auf diese Idee gekommen sein wird, sondern wir schon wissen, aus welchen Justizkreisen diese Straftat inszeniert wurde – was aber nicht das Geringste an Ihrer Verantwortung ändert – und Sie dafür bezahlen werden. Schließlich konnten Sie ja nicht zu dieser Straftat gezwungen werden – oder doch, und wenn: Was haben Sie für Leichen im Keller? Auf jeden Fall wird sich die Öffentlichkeit wundern. Weshalb ich immer noch ziemlich höflich bin, hängt damit zusammen, dass Sie möglicherweise selbst Opfer der falschen Darstellungen und der Nebelkerzen der DPAG geworden sind, allerdings haben Sie auch zu vertreten, dass wir von Ihnen keine der geforderten Dokumente in diesem Zusammenhang bekommen haben. Zu diesem Punkt fordern wir Sie auf, die uns nach dem IFG zustehenden Unterlagen komplett umgehend zuzuleiten! Und wie Sie wissen, hat FDS nicht die geringsten Probleme damit, notfalls die Herausgabe auf dem Klageweg zu erzwingen – wobei ich nicht für FDS sprechen kann. Und jetzt zu den Begründungen: Beide Sendungen - wobei die zweite – RT731628320DE - den gleichen Inhalt an den Europ. Gerichtshof hatte wie die erste – RT986130044DE – und nachdem diese immer noch nicht zugestellt worden war, sicherheitshalber noch einmal rausgeschickt wurde, übrigens beide per Einschreiben!!! - Und auch nicht an Adressaten, wie Sie schreiben, sondern der Adressat war jedes mal der Gleiche, nämlich der EGMR. Das die zweite Sendung - RT731628320DE – lt. Ihrem Sendungsprotokoll ausgeliefert worden sein soll ist, ein Fake-Versuch: Ich habe sowohl für das erste wie auch für dieses zweite Einschreiben nicht jeden Tag einen Screenshot angefertigt, sondern für das zweite zuerst für den 16. Juli 20 und für den 19. Juli 20. Und der Screenshot (SS) v. 20. Juli 20 wies zunächst aus, das die Auslieferung zwischen dem 22. und dem 24. Juli erfolgen sollte. Der danach folgende SS (ich kürze ab hier jetzt ab) sagte plötzlich aus, dass die Sendung am 20.07. zugestellt worden sei. Bloß dumm, dass der nächste, sicherheitshalber gemachte SS aussagte, das diese gleiche Sendung jetzt am 21.07. zugestellt werden sollte. Der nächst SS sagte aus, dass am 22.07. ausgeliefert würde. Dann am 27.07., am 28.07., 29.07., 30.07., 31.07., 1.08., 2.,5.,6., 9.08.20! Wie schon geschrieben, habe ich mir das tägliche Ausdrucken der SS gespart, diese Beweislage dürfte für die Fake-Zustellungs-Erkennung locker ausreichen. Ich habe ein bisschen geschnipselt und schicke Ihnen als Anlage 2 Seiten ausschnittweise SS mit der angeblichen Zustellung 20. und 21.07.20 und die vom 22.07. und 9.08.2020 mit der vorgenannten Sendungsnummer. Die gesamten SS beider Einschreibe-Aussendungen finden Sie komplett demnächst auf meinem Twitter-Account, es sind 47 SS zusammen!!! Und ich habe Sie alle bereits jetzt (mit Passwort) im Netz stehen, aber speziell der Postkomplex bedingt natürlich eine besondere Aufmerksamkeit und die sollen Sie bekommen.... Ihnen ist jetzt wohl klar, was da abgelaufen ist und es wird immer noch versucht, Nebelkerzen zu werfen. Übrigens gehen meine Strafanzeigen wg. der Größenordnung meiner Gegenüber an die Bundesanwaltschaft, denn die insgesamt Beteiligten dürften den Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu vertreten haben – und so leid es mir tut: Wenn Sie und die Bundesnetz-Agentur nicht rigoros und kurzfristig bei der Post aufräumen, muss ich – werde ich - Sie in diese Vereinigung einordnen. Schicken Sie den Vorstandsvorsitzenden in die Wüste und leisten Wiedergutmachung – das ist nur eine Empfehlung. Und was Ihre sogen. Absendererklärung angeht: Auch dass ist eine Nebelkerze, die den hier vorliegenden Sachstand nicht im Geringsten berücksichtigt. Ich vermute mal, dass die bei der KfW noch nie jemand wirklich zur Kenntnis genommen hat. Lesen Sie einfach mal das Formular wirklich durch (wir haben es ja hier), dann wissen Sie, dass die DHL-Bemerkung dazu ein weiterer Blödsinn ist! Im übrigen fanden wir die zwei anonymen Schreiben der besorgten Mitarbeiter von DHL an KfW und Bundesnetz-Agentur vor einigen Wochen in unserem Briefkasten vor, als Info. Sie sollten das als Warnsignal sehen. Wir werden über den Twitter-Account dazu aufrufen, dass uns seitens der Eingeweihten noch mehr Informationen zugeleitet werden. Sie kennen die neuen Schutzmaßnahmen für Whistleblower? Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anhänge: - kfw-info-fake-zustellung-2.jpg - kfw-info-fake-zustellung.jpg Anfragenr: 226493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226493/

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
21. September 2021 07:42
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Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich persönlich.Eine Bitte noch:Sie helfen uns sehr, wenn Sie uns zum gleichen Thema keine weitere E-Mail schicken. Das beschleunigt Ihre Antwort nicht, da wir alle Anfragen der Reihe nach bearbeiten.Freundliche Grüße