Predictive Policing in Baden-Württemberg

a) Alle Berichte des Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, die im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung der Predictive Policing Projektes in Baden-Württemberg erstellt wurden (vgl. www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/polizei-startet-einsatz-der-prognose-software-precobs/)

b) Verträg/Vereinbarungen/Kommunikation zwischen Baden-Württemberg und dem PRECOBS Hersteller IfmPt, auf dessen Grundlage das Pilotprojekt zu Predictive Policing durchgeführt wurde/wird.

c) All Dokumente zum Predictive Policing die dem Landeskriminalamt vorliegen (Dokumente der eigenen Behörden, sowie vorliegende Dokumente Dritter (z.B. anderer Bundesländer, der verschiedenen Predictive Policing Software Hersteller etc.)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    6. November 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Alle Berich…
An Landeskriminalamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Predictive Policing in Baden-Württemberg [#18019]
Datum
7. Oktober 2016 15:36
An
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Alle Berichte des Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, die im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung der Predictive Policing Projektes in Baden-Württemberg erstellt wurden (vgl. www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/polizei-startet-einsatz-der-prognose-software-precobs/) b) Verträg/Vereinbarungen/Kommunikation zwischen Baden-Württemberg und dem PRECOBS Hersteller IfmPt, auf dessen Grundlage das Pilotprojekt zu Predictive Policing durchgeführt wurde/wird. c) All Dokumente zum Predictive Policing die dem Landeskriminalamt vorliegen (Dokumente der eigenen Behörden, sowie vorliegende Dokumente Dritter (z.B. anderer Bundesländer, der verschiedenen Predictive Policing Software Hersteller etc.)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns am 07.10.2016 zugegangen ist und deren Eingang …
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage nach dem LIFG zu Predictive Policing in Baden-Württemberg [#18019]
Datum
18. Oktober 2016 08:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns am 07.10.2016 zugegangen ist und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Entgegen Ihrer Auffassung wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage einen ganz erheblichen Aufwand in unserer Behörde verursachen. Hinsichtlich der Punkte a) und b) Ihrer Anfrage liegen nach meiner vorläufigen Auffassung auch Ausschlussgründe vor. Da besondere Gebührentatbestände für Anfragen nach dem LIFG in der maßgeblichen Gebührenverordnung noch nicht bestehen, kläre ich derzeit mit dem Innenministerium Baden-Württemberg ab, bis zu welcher Höhe wir den hier entstehenden Aufwand durch Festsetzung einer Gebühr an Sie weiterreichen können. Sobald das geschehen ist, werde ich Sie gemäß § 10 Abs. 2 LIFG BW über die voraussichtliche Höhe der Kosten gebühren- und auslagenfrei informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags auffordern. Mit freundlichen Grüßen
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie das in der Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage nach dem LIFG zu Predictive Policing in Baden-Württemberg [#18019]
Datum
24. Oktober 2016 17:00
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie das in der Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Predictive Policing in Baden-Württemberg“ [#18019]
Datum
28. Oktober 2016 23:35
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/18019 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bearbeitungsgebühr von 500,- prohibitiv hoch ist! Die Gebühr schränkt mein Informationsrecht unverhältnismäßig ein. 100,- wäre ein angemesseneser Betrag. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 18019 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>