Preis- und Leistungsverzeichnis

Anfrage an: Sparkasse Witten

Preis- und Leistungsverzeichnisse, die in den Jahren 2000-2020 gültig waren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Sparkasse Witten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Preis- und Leistungsverzeichnis [#219707]
Datum
3. Mai 2021 13:02
An
Sparkasse Witten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Preis- und Leistungsverzeichnisse, die in den Jahren 2000-2020 gültig waren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219707/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sparkasse Witten
Ihre Anfrage nach IFG Sehr Antragsteller/in in der vergangenen Woche haben wir uns einen ersten, groben Überblick…
Von
Sparkasse Witten
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG
Datum
25. Mai 2021 16:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der vergangenen Woche haben wir uns einen ersten, groben Überblick über den Arbeitsaufwand zur Erfüllung Ihrer Anfrage verschafft. Wegen des Umfangs gehen wir von einem erheblichen Zeitaufwand aus, den wir mit einem Stundensatz von € 75,00 abrechnen müssen, um unsere Kosten zu decken. Ob die Deckelung in Ziff. 1 der Anlage zu § 1 VerwGebO IFG NRW auf uns als eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der nicht aus Steuermitteln finanziert wird, Anwendung findet, konnten wir noch nicht klären. Aus dem Grunde überweisen Sie bitte zunächst € 500,00 als später abzurechnenden Vorschuss auf unser Konto IBAN DE 20 4525 0035 0900 2952 05 Verwendungszweck: IFG-Anfrage A. Antragsteller/in Anschließend werden wir die Unterlagen für Sie heraussuchen und versandfertig zusammenstellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Preis- und Leistungsverzeichnis“ [#219707]
Datum
28. Mai 2021 12:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219707/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Vorschusszahlung nicht zulässigerweise verlangt werden kann. Zudem halte ich den angegebenen Verwaltungsaufwand für erheblich übertrieben. Die Sparkasse müsste vor dem Hintergrund des Urteils des BGH vom 27.04.2021 Aktenzeichen XI ZR 26/20 ohnehin die begehrten Unterlagen zur eigenen Prüfung der finanziellen Folgen des Urteils für die Sparkasse zusammenstellen, so dass hier der Verdacht nahe liegt, die Sparkasse möchte sich a) den Aufwand für eigene Verpflichtungen dafür unzulässigerweise erstatten lassen oder/und b) die begehrten Informationen nicht preisgeben, da dies für die Bürger zu einer einfacheren Geltendmachtung ihrer Rechte führen würde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219707.pdf Anfragenr: 219707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219707/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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