Preise und Kosten des Mensa Angebots der FH Dortmund und TU Dortmund

-Aufzeichnungen über die Preise und das Angebot der Hauptmensa der TU Dortmund und der Mensa kostBar der FH Dortmund vom Jahr 2010 bis heute im .csv-Format (oder einem anderen maschinenlesbaren Format).
-Sollten zu einem Zeitpunkt nur andere Dateiformate vorliegen, wäre ich auch daran interessiert.

-Höhe des Einkaufspreises und Wareneinsatzes 2023 und die Entwicklung seit 2019.
-Höhe der "zusätzlichen Landeszuschüsse"[1], die 2024 weggefallen sind.

[1] https://www.stwdo.de/aktuelles/neue-mensa-preise-ab-1-januar-tagwerk-bleibt-bei-190-euro

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  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -A…
An Studierendenwerk Dortmund AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Preise und Kosten des Mensa Angebots der FH Dortmund und TU Dortmund [#296676]
Datum
9. Januar 2024 11:20
An
Studierendenwerk Dortmund AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Aufzeichnungen über die Preise und das Angebot der Hauptmensa der TU Dortmund und der Mensa kostBar der FH Dortmund vom Jahr 2010 bis heute im .csv-Format (oder einem anderen maschinenlesbaren Format). -Sollten zu einem Zeitpunkt nur andere Dateiformate vorliegen, wäre ich auch daran interessiert. -Höhe des Einkaufspreises und Wareneinsatzes 2023 und die Entwicklung seit 2019. -Höhe der "zusätzlichen Landeszuschüsse"[1], die 2024 weggefallen sind. [1] https://www.stwdo.de/aktuelles/neue-mensa-preise-ab-1-januar-tagwerk-bleibt-bei-190-euro
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296676/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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