Preisentwicklung der Wohnheime

* Die auf die einzelnen Wohnheime bezogenen Preisänderung.
* Eine begründete Erläuterung nach welchem Kriterium (z.B. nach m² oder pauschal) die Preisänderung umgelegt wurde. Sofern möglich mit Bezugnahme auf die Rechtsgrundlage. Wurde hier vom üblichen Umlageverfahren abgewichen? Falls ja Wieso?
* Die auf die einzelnen Wohnheime bezogene Kalkulation die Grundlage der Preisänderung war.
* Eine auf die einzelne Wohnheime bezogene Übersicht der Entwicklung der Energiekosten im Verlauf der letzten 10 Jahre.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Franziska C
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Die auf die einzelnen Wohnheime …
An Studierendenwerk Kaiserslautern Details
Von
Franziska C
Betreff
Preisentwicklung der Wohnheime [#282514]
Datum
26. Juni 2023 14:17
An
Studierendenwerk Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die auf die einzelnen Wohnheime bezogenen Preisänderung. * Eine begründete Erläuterung nach welchem Kriterium (z.B. nach m² oder pauschal) die Preisänderung umgelegt wurde. Sofern möglich mit Bezugnahme auf die Rechtsgrundlage. Wurde hier vom üblichen Umlageverfahren abgewichen? Falls ja Wieso? * Die auf die einzelnen Wohnheime bezogene Kalkulation die Grundlage der Preisänderung war. * Eine auf die einzelne Wohnheime bezogene Übersicht der Entwicklung der Energiekosten im Verlauf der letzten 10 Jahre.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 282514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282514/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C
Studierendenwerk Kaiserslautern
Guten Tag Franziska C, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße
Von
Studierendenwerk Kaiserslautern
Betreff
Re: Preisentwicklung der Wohnheime [#282514]
Datum
10. Juli 2023 13:33
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Franziska C, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Freundliche Grüße

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Studierendenwerk Kaiserslautern
Guten Tag, Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung weitergeleitet. Gern können wir Ihnen fo…
Von
Studierendenwerk Kaiserslautern
Betreff
Fwd: Fwd: Preisentwicklung der Wohnheime [#282514]
Datum
17. Juli 2023 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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19,6 KB


Guten Tag, Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung weitergeleitet. Gern können wir Ihnen folgende Auskünfte erteilen: * Die Mieten wurden um € 25,00 erhöht. * Die Erhöhung erfolgte pauschal aufgrund der Regelungen des Mietvertrags. Vom üblichen Umlageverfahren wurde _nicht _abgewichen. * Grundlage der Mieterhöhung waren die zum größten Teil nur schätzbaren künftigen Energiepreise, die Verbrauchswerte der Vergangenheit und die allgemeinen Preissteigerungen u.a. für Handwerksarbeiten, Material- und Personalkosten. * Die Entwicklung der Energiekosten in den letzten Jahren entnehmen Sie bitte der beigefügten excel-Tabelle. Freundliche Grüße

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