Sehr << Antragsteller:in >>
Ihrer Bitte um Zusendung einer Preisliste des Gefangeneneinkaufs kann ich leider nicht entsprechen.
Mit dem Gefangeneneinkauf wurde im Wege der Konzessionsvergabe ein externer Kaufmann beauftragt. Die Konzessionsvergabe wird regelmäßig (alle 4 Jahre) öffentlich ausgeschrieben, sodass der Wettbewerb gegeben ist. Die letzte öffentlichen Ausschreibung für die JVA Burg fand im Juli 2021 statt. Gem. § 61 Abs. 2 JVollzGB LSA vermittelt die Anstalt den Einkauf, wird aber nicht selbst tätig.
Nach § 1 IZG LSA hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die Preise des Kaufmanns vermag ich nicht als „amtliche Information“ zu werten, da sie weder das geistige Eigentum der Behörde sind, noch in ihrem Auftrag erhoben wurden.
Diesbezüglich wird auf § 6 IZG LSA verweisen:“ Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat.“
Der Kaufmann wurde zur Weitergabe der Preisliste befragt und willigte nicht ein:“…….. dass mit der Veröffentlichung eine wettbewerbskonforme Ausschreibung des Gefangeneinkaufs
nicht mehr durchgeführt werden kann. Der Gefangeneinkauf wird in regelmäßigen zeitlichen Abständen öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhält der Anbieter, der die günstigsten
Preise offeriert. Die Angebotspreise mit denen die Fa. Massak Logistik GmbH sich an der Ausschreibung beteiligt, sind die Preise, die aktuell in der JVA gestellt werden. Sollten die Preise
nunmehr veröffentlicht und damit jedem Mitbewerber bekannt gemacht werden, ist ein reguläres Ausschreibeverfahren nicht mehr durchführbar, da die Preise, zu denen wir anbieten, der Konkurrenz
vorab bekannt sind. Geringfügige Preisunterschreitungen im Cent Bereich würden dann dazu führen, dass wir unterliegen und der Konkurrent aufgrund des nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteils den Zuschlag erhält. .......Auskunft und Akteneinsicht in die Artikellisten kann daher überhaupt nicht oder allenfalls ohne Preisangaben erfolgen.“
Mit freundlichen Grüßen
danke für deine beiden Kommentare! Ich hab die gleiche Anfrage an einige JVAs in NRW, Bayern und Sachsen-Anhalt gestellt und bei den meisten eine Ablehnung bekommen, wobei die Behörde meist in der Lage war, innerhalb von einem Satz abzuwägen, dass meine Interessen nicht die der Massak GmbH (die anscheinend alle angefragten JVAs beliefert) überwiegen :D
Ich habe dann darauf verzichtet mich mit den einzelnen JVAs rumzuschlagen, da ich von zwei JVAs (Herford und Volksstedt) die Liste bekommen habe. Lustigerweise habe ich in meinen Mailverkehr mit Herford einige Wochen später einen richtigen ablehnenden Bescheid der JVA Aachen bekommen, die JVAs scheinen sich also (in NRW) abgesprochen zu haben... https://fragdenstaat.de/anfrage/preisue…
Naja, ganz so gut dann offenbar doch nicht! ;)
Danke und LG