Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA): Umfragen im Auftrag des BPAs 2009-2013
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte übermitteln Sie als elektronisches Dokument gemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 8 Abs. E-Government-Gesetz mir Folgendes per E-Mail zu:
Die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Auftrag gegebene Meinungsumfrage
1. "Sozialstaat" aus dem Jahr 2009
2. "Sozialstaat in der Schieflage" aus dem Jahr 2010
3. "Soziale Gerechtigkeit" aus dem Jahr 2013 und
4. "Bürgerbeteiligung" aus dem Jahr 2013
welche in dieser Übersicht/in diesem Dokument http://malte-spitz.de/wp-content/uploads/2014/09/140107_%C3%9Cbersicht_Umfragen.pdf ausgewiesen sind.
Bitte beachten Sie folgendes:
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 8 Abs. 3 EGovG bitte ausschließlich um elektronische Dokumentenübermittlung. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Dokumentenübermittlung ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Allgemeine Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Zusammenfassung per 2016-06-13:
Per 2014-10-10 Antrag wurde auf Grundlage des IFG folgende 4 Umfragen beantragt:
1. "Sozialstaat" aus dem Jahr 2009
2. "Sozialstaat in der Schieflage" aus dem Jahr 2010
3. "Soziale Gerechtigkeit" aus dem Jahr 2013 und
4. "Bürgerbeteiligung" aus dem Jahr 2013
Von diesen 4 Umfragen wurden nur Umfragen aus den Jahren 2010 und 2013 zu Verfügung gestellt. Dabei wurde eingeschränkt darauf hingewiesen, dass die übersandten Unterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterfallen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung überträgt dabei keine Nutzungsrechte an den übermittelten Umfragen, insbesondere nicht das Recht zur Veröffentlichung der übersandten Unterlagen. Die beantragte Umfrage "Sozialstaat" aus dem Jahr 2009 wurde nicht zur Verfügung gestellt. Daher ist das Ergebnis der Anfrage per 2016-06-13 "Anfrage teilweise erfolgreich".
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Oktober 2014
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11. November 2014
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2 Follower:innen
Die Anfrage „Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA): Umfragen im Auftrag des BPAs 2009-2013“ hat Dokumente erhalten, die wir nicht veröffentlichen dürfen. Allerdings kann jede Person Zugang zu diesen Dokumenten erhalten, indem sie diese selbst hier anfragt.
Bisher haben 2 weitere Personen dieses Dokument angefragt.
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