Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Hamburgisches Pressegesetz

Ich arbeite als Journalistin für das Datenjournalismus-Team des Norddeutschen Rundfunks, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können:
Sie erreichen mich telefonisch unter

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    2. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das Datenjournalismus-Team des Nor…
An Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233788]
Datum
25. November 2021 10:30
An
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das Datenjournalismus-Team des Norddeutschen Rundfunks, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter +[geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal ([geschwärzt]), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Hamburgisches Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233788 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233788]
Datum
6. Dezember 2021 08:15
An
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (25.11.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233788/
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen ist uns unter and…
Von
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Betreff
WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233788]
Datum
6. Dezember 2021 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Eine detaillierte Beantwortung Ihrer Fragen ist uns unter anderem aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. Hierfür bitte wir um Ihr Verständnis. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sowie unter Beachtung der medizinischen Indikation führt das UKE Schwangerschaftsabbrüche durch. Schwangerschaftsabbrüche werden in Hamburg vornehmlich ambulant bei niedergelassenen Ärzt:innen oder in ambulanten OP-Zentren durchgeführt; dies gilt insbesondere für Abbrüche auf der Grundlage der Beratungsregelung. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Um sorgfältige Recherche zu g…
An Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233788]
Datum
10. Januar 2022 17:19
An
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Sie schreiben, eine detaillierte Antwort sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir haben jedoch gar keine personenbezogenen Daten angefragt. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher, jene Fragen, auf die eine Antwort bisher aussteht, ebenfalls zu beantworten. Besonders wichtig wären für uns hierbei die Punkte 1) bis 3) in meiner ursprünglichen Mail. Ich bitte Sie um eine Antwort spätestens bis zum 17.1.2022. Bei Rückfragen erreichen Sie mich in der Regel von 9 von 15 Uhr unter +[geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233788 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am vergangenen Donnerstag mit Frau Estevez telefoniert. Sie wollte noch …
An Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233788]
Datum
24. Januar 2022 16:02
An
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte am vergangenen Donnerstag mit Frau Estevez telefoniert. Sie wollte noch einmal Rücksprache halten mit Frau Gerling, von der ich am 6.12.2021 eine Antwort erhalten hatte. Es geht mir darum, dass ich - um die Antworten dieser deutschlandweiten Gemeinschaftsrecherche richtig klassifizieren zu können - bitte eine Antwort zumindest auf die folgenden ersten drei meiner Fragen brauche: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Die Beantwortung dieser Fragen berührt keinerlei persönliche Daten und ist insofern datenschutzrechtlich unproblematisch. Unter Berufung auf das Informationsrecht der Presse und mit Verweis auf meine mehrfachen Nachfragen bitte ich Sie dringend um Beantwortung der Fragen bis allerspätestens zum Mittwoch, 26.01.2022. Bei Rückfragen erreichen Sie mich telefonisch unter +49 40 [geschwärzt] Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233788 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie unsere ve…
Von
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
31. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zunächst einmal vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie unsere verzögerte Rückmeldung. Untenstehend finden Sie unsere Antworten. Viele Grüße Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Ja. Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Ja. Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Ja.