Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalist für Böhme-Zeitung, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    2. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für Böhme-Zeitung, wie Sie dem folgenden…
An Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233815]
Datum
25. November 2021 14:21
An
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für Böhme-Zeitung, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Niedersächsisches Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233815 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233815/upload/f3f7a3007864f7c2842ccc390ec672e46316d9c5/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
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Von
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. November 2021 14:22
Status
Warte auf Antwort

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Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider bin ich erst heute wieder im Haus und kann mich um Ihr…
Von
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233815]
Datum
2. Dezember 2021 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider bin ich erst heute wieder im Haus und kann mich um Ihr Anliegen kümmern. Ist es richtig, dass Sie in diesem Fall nicht im Auftrag der Böhme-Zeitung recherchieren? Für welches Medium fragen Sie genau an und was für eine Art von Veröffentlichung ist zu wann geplant? Bitte geben Sie mir hierzu eine Rückmeldung, da mir diese Punkte aus Ihrer Mail nicht deutlich werden, sie aber für mich wichtig sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Damen und Herren, bzgl. Ihrer Rückfrage teile ich Ihnen mit, dass es sich tatsächli…
An Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233815]
Datum
4. Januar 2022 10:48
An
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Damen und Herren, bzgl. Ihrer Rückfrage teile ich Ihnen mit, dass es sich tatsächlich nicht um eine Recherche allein für die Böhme-Zeitung handelt, sondern um eine gemeinsame deutschlandweite Recherche der BZ in Kooperation mit dem Recherchebüro CORRECTIV. Die Rechercheergebnisse dienen als Grundlage für eine Veröffentlichung durch CORRECTIV sowie ggf. durch an der Recherche beteiligte Lokalzeitungen wie zum Beispiel die Böhme-Zeitung. Bitte teilen Sie mir mit, bis wann Sie meinen, die Fragen beantworten zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233815/upload/f3f7a3007864f7c2842ccc390ec672e46316d9c5/
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Von
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Januar 2022 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen

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Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Ich werde mich in den nächsten zwei Wochen um Ihre Anfrage kümme…
Von
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233815]
Datum
6. Januar 2022 11:50
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Ich werde mich in den nächsten zwei Wochen um Ihre Anfrage kümmern und Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen

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Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Sehr Antragsteller/in gerne sende ich Ihnen heute unsere Antworten auf Ihre Fragen. 1) Führt Ihr Haus Schwangers…
Von
Aller-Weser-Klinik gGmbH, Krankenhaus Verden
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233815]
Datum
18. Januar 2022 20:01
Status
Sehr Antragsteller/in gerne sende ich Ihnen heute unsere Antworten auf Ihre Fragen. 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Ja. 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Ja. 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Ja. 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? Siehe den für unsere Klinik öffentlich zugänglichen Eintrag in der Liste der Bundesärztekammer nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. Diese Frage beantwortet sich aus § 218 a Absatz 1 unmittelbar. Wir handeln entsprechend der gesetzlichen Regelung. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Die Kosten berechnen sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles. Eine „nach Methode aufgeschlüsselte“ Antwort würde angesichts der sehr weit gefassten, wenig konkreten Frage und angesichts der Vielfalt der zu berücksichtigenden tatsächlichen Lebenssachverhalte den Rechercheaufwand unzumutbar übersteigen. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? - 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche 2019 bis 2021: 273. Für die Beantwortung des zweiten Teils der Frage müssten wir jede einzelne Krankenakte aus dem Archiv sichten, das erfordert einen unzumutbaren internen Rechercheaufwand. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne ab dem 3. Februar wieder zur Verfügung, bis dahin bin ich leider nicht im Haus. Mit freundlichen Grüßen