Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Ich bin Redakteurin beim Hochschulmagazin Presstige in Augsburg, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft:
- Klinik Gunzenhausen
- Klinik Weißenburg

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. November 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Redakteurin beim Hochschulmagazin Presstige in Augsburg, wi…
An Klinikum Altmühlfranken Weißenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
26. November 2021 20:35
An
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Redakteurin beim Hochschulmagazin Presstige in Augsburg, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft: - Klinik Gunzenhausen - Klinik Weißenburg 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233918 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233918/upload/096bc96cff30c097f346308f9bf05df654918cda/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Sehr Antragsteller/in die Fachabteilung "Frauenheilkunde" wird an unseren beiden Klinik-Standorten Weißenburg und…
Von
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
30. November 2021 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Fachabteilung "Frauenheilkunde" wird an unseren beiden Klinik-Standorten Weißenburg und Gunzenhausen von Belegärzten angeboten. Bitte nehmen Sie für Ihre Anfrage mit diesen Kontakt auf: Belegarztpraxis Frauenheilkunde Weißenburg Rudolf Löschel Katja Anuschek Dr. med. Dominik Theis Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe Krankenhausstr. 3 91781 Weißenburg Tel. 0 91 41 / 20 41 <<E-Mail-Adresse>> Belegarztpraxis Frauenheilkunde Gunzenhausen Dr. med. Peter Kuhn Facharzt für Gynäkologie, Geburtshilfe, Chirurgie und Unfallchirurgie, Notfallmediziner Nürnberger Straße 48 91710 Gunzenhausen Tel. 0 98 31 / 70 81 Fax 0 98 31 / 8 07 60 <<E-Mail-Adresse>> Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr << Anrede >> von Julia Kamann (Öffentlichkeitsarbeit Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen) wurde…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
30. November 2021 20:26
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> von Julia Kamann (Öffentlichkeitsarbeit Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen) wurde ich auf Sie, als Fachabteilung "Frauenheilkunde" mit meiner Anfrage verwiesen. Ich bin Redakteurin beim Hochschulmagazin Presstige in Augsburg, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: https://presstige.org/author/alexandra-rudnew/ Sie erreichen mich telefonisch unter 0049 17639936733 Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft: - Klinik Gunzenhausen - Klinik Weißenburg 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233918/upload/096bc96cff30c097f346308f9bf05df654918cda/
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Sehr [geschwärzt], von Julia Kamann (Öffentlichkeitsarbeit Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen) wurde ich an Sie…
Von
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Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
2. Dezember 2021 17:17
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], von Julia Kamann (Öffentlichkeitsarbeit Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen) wurde ich an Sie als Belegarzt der Fachabteilung "Frauenheilkunde" mit meiner Anfrage verwiesen. Ich bin Redakteurin beim Hochschulmagazin Presstige in Augsburg, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Zur Klärung der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland bitte ich Sie, die folgenden Fragen zu beantworten: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233918 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233918/upload/096bc96cff30c097f346308f9bf05df654918cda/
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Sehr << Anrede >> Ich habe Ihnen eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Sc…
An Klinikum Altmühlfranken Weißenburg Details
Von
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Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
24. Januar 2022 15:38
An
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe Ihnen eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (26.11.2021) gestellt. Auf Ihren Hinweis hin habe ich die Presseanfrage an die Belegärzt*innen aus Ihrem Haus geschickt, aber keine Antwort erhalten. Nun wende ich mich wieder an Sie. Werden bei Ihnen im Haus generell Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt? Wenn ja, nach welcher Indikation werden sie durchgeführt? Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233918/upload/096bc96cff30c097f346308f9bf05df654918cda/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Hallo Antragsteller/in dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben und bitte Sie, es weiterhin bei den Belegä…
Von
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
24. Januar 2022 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in dazu kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben und bitte Sie, es weiterhin bei den Belegärzten zu versuchen. Belegarztpraxis Frauenheilkunde Weißenburg Rudolf Löschel Katja Anuschek Dr. med. Dominik Theis Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe Krankenhausstr. 3 91781 Weißenburg 📞 0 91 41 / 20 41 <<E-Mail-Adresse>> Klinikum Altmühlfranken Weißenburg Station 23 📞 0 91 41 / 903 - 34 00 Belegarztpraxis Frauenheilkunde Gunzenhausen Dr. med. Peter Kuhn Facharzt für Gynäkologie, Geburtshilfe, Chirurgie und Unfallchirurgie, Notfallmediziner Nürnberger Straße 48 91710 Gunzenhausen 📞 0 98 31 / 70 81 Fax: 0 98 31 / 80 76 0 <<E-Mail-Adresse>> www.frauenaerzte-im-seenland.de Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen Station B3 📞 0 98 31 / 52 - 28 59 Danke und viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort! Wieso können Sie mir keine Auskunft geben? A…
An Klinikum Altmühlfranken Weißenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
24. Januar 2022 17:48
An
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort! Wieso können Sie mir keine Auskunft geben? Als Krankenhaus müssen Sie doch wissen, welche Leistungen in Ihrem Haus angeboten werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233918/upload/096bc96cff30c097f346308f9bf05df654918cda/

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Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Sehr Antragsteller/in die Leistungen der Frauenheilkunde bieten unsere Belegärzte der Belegabteilung Frauenheilku…
Von
Klinikum Altmühlfranken Weißenburg
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233918]
Datum
25. Januar 2022 10:32
Status
Sehr Antragsteller/in die Leistungen der Frauenheilkunde bieten unsere Belegärzte der Belegabteilung Frauenheilkunde an, nicht wir als Klinikum. Sollten Sie zu diesen Leistungen Fragen haben, sprechen Sie die Belegärzte der Frauenheilkunde bitte direkt an. Mit freundlichen Grüßen