Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

ich arbeite als Journalistin für das ZDF, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite als Journalistin für das ZDF, wie Sie dem folgenden Pro…
An Klinikum Oldenburg AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030]
Datum
28. November 2021 20:53
An
Klinikum Oldenburg AöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite als Journalistin für das ZDF, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link> Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>. Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Niedersächsisches Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234030/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Klinikum Oldenburg AöR
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Klinikum Oldenburg AöR
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. November 2021 20:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsers…
An Klinikum Oldenburg AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030]
Datum
5. Januar 2022 17:06
An
Klinikum Oldenburg AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (28.11.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234030/
Klinikum Oldenburg AöR
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich erst jetzt beantworten kann, da ich mich tatsächlich …
Von
Klinikum Oldenburg AöR
Betreff
AW: Automatische Antwort: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030]
Datum
5. Januar 2022 18:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich erst jetzt beantworten kann, da ich mich tatsächlich im Dezember im Urlaub befunden haben. Grundsätzlich sind wir immer bereit, Auskunftsanfragen zu ermöglichen. Das von Ihnen zitierte Informationsrecht der Presse findet nach meiner rechtlichen Auffassung allerdings hier nicht statt. Auch wenn wir in kommunaler Trägerschaft sind, so sind wir nicht gleichzusetzen mit einer Behörde, die mitunter der Auskunftspflicht unterliegen mag. Nach § 1 Abs. 4 des Nds. Verwaltungsverfahrensgesetzes - Nds. VwVfG - ist eine Behörde im Sinne dieses Gesetzes (NPresseG) jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Ich zitiere weiterhin "nicht jegliche Tätigkeit einer als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten Unternehmens mit hoheitlichem Träger ist gleichzeitig eine behördliche Tätigkeit im Sinne von § 4 Abs. 1 NPresseG.". Wie Sie wissen, kümmern wir uns um die Krankenversorgung aller Menschen, was keine verwaltende Tätigkeit darstellt. Ich habe es eingangs erwähnt: Ich schaue, ob ich die Informationen zusammentragen kann. Dies wird geraume Zeit in Anspruch nehmen. Einen Zeitpunkt kann ich Ihnen derzeit nicht nennen. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030] Sehr << Anrede >> vielen D…
An Klinikum Oldenburg AöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030]
Datum
19. Januar 2022 13:23
An
Klinikum Oldenburg AöR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Grundsätzlich gilt im Presserecht ein funktioneller Behördenbegriff. Der Behördenbegriff erfasst daher auch juristische Personen des Privatrechts sowie Institutionen, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, namentlich im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden (BVerwG, Urteil vom 26. April 2021 – 10 C 1/20 –, juris Rn. 17 mwN). Ich möchte Sie daher nochmal freundlich um die Erteilung der Auskünfte bitten, oder zumindest um eine präzisere Einschätzung des Zeitpunkts, zu dem sie zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234030/

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Klinikum Oldenburg AöR
AW: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030] Sehr Antragsteller/in ich komme zurück…
Von
Klinikum Oldenburg AöR
Betreff
AW: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234030]
Datum
10. März 2022 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage und möchte Ihnen wie folgt antworten: Wie Sie wissen, führen wir Interruptionen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit etablierten Methoden durch. Die Abrechnung erfolgt gemäß Abrechnungskatalog. Vierteljährlich melden wir unsere Zahlen dem statistischen Bundesamt, wo Sie diese sicher auch erfragen können. Mit freundlichen Grüßen