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Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

ich arbeite als Journalistin für den Bonner General-Anzeiger, der zur Rheinische Post Mediengruppe gehört. Mein Autorinnenprofil finden Sie unter <Link> telefonisch erreichen Sie mich unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. November 2021
  • Frist
    26. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite als Journalistin für den Bonner General-Anzeiger, der z…
An Universitätsklinikum Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233312]
Datum
19. November 2021 15:54
An
Universitätsklinikum Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite als Journalistin für den Bonner General-Anzeiger, der zur Rheinische Post Mediengruppe gehört. Mein Autorinnenprofil finden Sie unter [geschwärzt], telefonisch erreichen Sie mich unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Landespressegesetz NRW, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233312 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233312/upload/06c53e84ea522017fbb47da6c028af76aaa00982/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Universitätsklinikum Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, hier die Rückmeldung des Universitätsklinikums Düsseldorf. 1) Führt Ihr Haus Schw…
Von
Universitätsklinikum Düsseldorf
Betreff
AW: [Extern] - Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233312]
Datum
22. Dezember 2021 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hier die Rückmeldung des Universitätsklinikums Düsseldorf. 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Grundsätzlich: ja 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Grundsätzlich: ja, aktuell keine Fälle 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Grundsätzlich: ja, aktuell keine Fälle Im Großraum Düsseldorf sind mehrere größere Praxen angesiedelt, die nach dieser Indikation Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Die Arbeitsteilung in der Versorgung ist daher, dass das Universitätsklinikum primär die Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation vornimmt, da hier die Kompetenz eines Krankenhauses der Maximalversorgung liegt und nur hier alle medizinischen Versorgungsmöglichkeiten für komplexere Fälle vorhanden sind. Eine Versorgungslücke gibt es daher in Düsseldorf nicht. 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? Aktuell keine Fälle 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. Aktuell keine Fälle 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Aufwand für die Ermittlung und Aufschlüsselung aktuell zu hoch. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) führt Schwangerschaftsabbrüche durch, wenn sie medizinisch begründet sind (erkrankter Fet) oder es medizinische Probleme bei der Mutter gibt, die einen Abbruch notwendig machen („medizinische Indikation“). In solchen Fällen ist unsere Expertise als Maximalversorger wichtig und diese medizinisch indizierten Abbrüche finden daher auch regelmäßig statt. Auch wenn das Team der Frauenklinik für alle werdenden Eltern immer Ansprechpartner ist: Abbrüche aus Beratungsindikation werden in Düsseldorf vornehmlich im niedergelassenen Bereich vorgenommen. In Großraum Düsseldorf sind mehrere größere Praxen angesiedelt, die nach dieser Indikation Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Solche Schwangerschaftsabbrüche aus Beratungsindikation finden im UKD nur dann sehr vereinzelt als Sonderlösung statt, wenn bspw. auf Grund einer internistischen Erkrankung der Mutter eine universitäre medizinische Betreuung notwendig ist und der Abbruch im Rahmen der Fristenlösung daher nicht im ambulanten Setting durchgeführt werden kann. 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. 2019: 26 Abbrüche aus medizinischer Indikation ; 0 aus kriminologischer Indikation ; 0 nach Beratungsregelung 2020: 23 Abbrüche aus medizinischer Indikation ; 0 aus kriminologischer Indikation ; 0 nach Beratungsregelung 2021: 18 Abbrüche aus medizinischer Indikation ; 0 aus kriminologischer Indikation ; 0 nach Beratungsregelung Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], da nun bundesweit alle öffentlichen Kliniken im Rahmen unserer Recherche zu Schwangerschaftsab…
An Universitätsklinikum Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Extern] - Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233312]
Datum
12. Januar 2022 17:42
An
Universitätsklinikum Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], da nun bundesweit alle öffentlichen Kliniken im Rahmen unserer Recherche zu Schwangerschaftsabbrüchen angefragt wurden, befinden wir uns jetzt gemeinsam mit CORRECTIV.Lokal im Prozess der Klassifizierung der Antworten. Um keine falschen Informationen zu erfassen, möchte ich verständnishalber noch einmal nachfragen: In welcher Form muss in Ihrem Haus eine sogenannte "medizinische Indikation" erfolgen? Können Schwangere sich auch ohne Vorliegen einer solchen für einen Schwangerschaftsabbruch an das Universitätsklinikum Düsseldorf wenden? Ich danke herzlich für Ihre erneute Auskunft. Sollte es Ihrerseits Rückfragen geben, bin ich telefonisch unter der Nummer [geschwärzt] erreichbar. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233312 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233312/upload/06c53e84ea522017fbb47da6c028af76aaa00982/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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Universitätsklinikum Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in eine "medizinische Indikation" bezieht sich darauf, wenn eine medizinische Begrün…
Von
Universitätsklinikum Düsseldorf
Betreff
AW: [Extern] - Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233312]
Datum
18. Januar 2022 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in eine "medizinische Indikation" bezieht sich darauf, wenn eine medizinische Begründung für den Schwangerschaftsabbruch vorliegt. Am UKD kommt durchschnittlich etwa einmal pro Woche vor, dass Schwangerschaften abgebrochen werden müssen, weil es eine medizinische Indikation beim Fet gibt. Seltener sind medizinische Probleme bei der Mutter, die einen Abbruch notwendig machen. Dies ist durchschnittlich etwa zweimal im Jahr der Fall. Bei den Zahlen muss man sicherlich beachten, dass wir als Universitätsklinikum aufgrund der medizinischen Versorgungsstufe und Expertise sicher mehr solcher Fälle haben, als der Durchschnitt der Frauenkliniken in Deutschland. Mit schwerwiegenden Erkrankungen des Fet (u.a. Trisomie 13, 18 oder 21) wird man häufiger in spezialisierten Krankenhäusern wie dem UKD behandelt, als in kleineren und allgemein aufgestellten Kliniken. Wie geschildert, bezieht sich das auf rein medizinische Abbrüche, da in Düsseldorf Abbrüche aus sozialer Indikation im ambulanten Setting durchgeführt werden, wo es ausreichend Angebote gibt. Das UKD konzentriert sich auf die medizinische Indikation, weil hierfür das interdisziplinäre Setting eines großen Krankenhauses wichtig ist. Beste Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.