Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Anfrage an: Klinikum Fürth
Verwendetes Gesetz: Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Ich arbeite als Journalistin für presstige, das Augsburger Hochschulmagazin, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für presstige, das Augsburger Hochschu…
An Klinikum Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234153]
Datum
30. November 2021 09:15
An
Klinikum Fürth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Journalistin für presstige, das Augsburger Hochschulmagazin, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link> Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>. Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234153/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz nachdem ich Ihnen die Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskun…
An Klinikum Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234153]
Datum
15. Dezember 2021 11:07
An
Klinikum Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz nachdem ich Ihnen die Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (30.11.2021) geschickt habe, mit Ihnen telefoniert. Wäre es möglich, dass Sie zur Rechtssicherheit schriftlich bestätigen, dass Sie diese Anfrage nicht beantworten können? Vielen herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234153/
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz nachdem ich Ihnen die Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskun…
An Klinikum Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234153]
Datum
15. Dezember 2021 11:11
An
Klinikum Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe kurz nachdem ich Ihnen die Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (30.11.2021) geschickt habe, mit Ihnen telefoniert. Wäre es möglich, dass Sie schriftlich bestätigen, dass Sie diese Anfrage nicht beantworten können? Vielen herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234153/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erinnere mich sehr gut daran, was Sie letztes Jahr am Telefon zu mir gesagt hab…
An Klinikum Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234153]
Datum
7. Januar 2022 17:08
An
Klinikum Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erinnere mich sehr gut daran, was Sie letztes Jahr am Telefon zu mir gesagt haben, doch in Absprache mit CORRECTIV möchte ich Sie nun doch noch einmal bitten, die Anfrage (oder zumindest Fragen 1 bis 3) innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beantworten. Andernfalls, bis zu welchem Zeitpunkt würden Sie es Ihrer Einschätzung nach schaffen? Die hohe Belastung der Kliniken aufgrund von Corona stellen wir nicht in Abrede und wenn die Beantwortung unserer Anfrage vor diesem Hintergrund ggf. etwas länger dauert, nehmen wir dies mit vollstem Verständnis hin. Zugleich weisen wir aber darauf hin, dass der einfachgesetzlich sowie verfassungsrechtlich verankerte Auskunftsanspruch der Presse nicht durch eine lange Untätigkeit der auskunftspflichtigen Stelle unterlaufen werden darf. Zwar ist eine gesetzliche Antwortfrist nicht vorgesehen, jedoch müssen die Anfragen der Presse so zeitnah beantwortet werden, dass die Presse ihrer Tätigkeit angemessen nachkommen kann. Die Recherche zu den Schwangerschaftsabbrüchen soll planmäßig bis Ende Januar abgeschlossen sein. Entscheidungen zur Berichterstattung über die Rechercheergebnisse und entsprechende Veröffentlichungen sollen spätestens im Februar erfolgen. Gerne könne Sie mich auch telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234153/
Klinikum Fürth
Sehr Antragsteller/in wenn Ihnen die ersten drei Fragen zunächst reichen, sollten wir das schaffen. Ich habe dies…
Von
Klinikum Fürth
Betreff
AW: [Extern] AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234153]
Datum
10. Januar 2022 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wenn Ihnen die ersten drei Fragen zunächst reichen, sollten wir das schaffen. Ich habe diese bereits intern weitergleitet. Sobald ich Infos habe, melde ich mich bei Ihnen zurück. Freundliche Grüße
Klinikum Fürth
Sehr Antragsteller/in wir führen bei uns am Klinikum keine Schwangerschaftsabbrüche durch. Etwaige Fälle verweise…
Von
Klinikum Fürth
Betreff
AW: [Extern] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234153]
Datum
11. Januar 2022 11:24
Status
Sehr Antragsteller/in wir führen bei uns am Klinikum keine Schwangerschaftsabbrüche durch. Etwaige Fälle verweisen wir an eine Stelle in Nürnberg, die die dafür nötige Qualifikation besitzt. Freundliche Grüße

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Klinikum Fürth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Extern] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234153]
Datum
11. Januar 2022 15:01
An
Klinikum Fürth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234153/