Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Ich arbeite als Journalistin für presstige, das Augsburger Hochschulmagazin, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für presstige, das Augsburger Hochschu…
An Universitätsklinikum Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234155]
Datum
30. November 2021 09:18
An
Universitätsklinikum Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Journalistin für presstige, das Augsburger Hochschulmagazin, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link> Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>. Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234155/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsklinikum Würzburg
Sehr Antragsteller/in die Flut von inzwischen fast stündlichen Anfragen sowie die Verpflichtungen unserer Vorstan…
Von
Universitätsklinikum Würzburg
Betreff
AW: [Ext] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234155]
Datum
7. Dezember 2021 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Flut von inzwischen fast stündlichen Anfragen sowie die Verpflichtungen unserer Vorstandsmitglieder und weiterer wichtiger Experten an den Schaltstellen zur Steuerung des Klinikums einschl. unmittelbarer und dringender Aufgaben in der Krankenversorgung sind aktuell nicht mehr in Einklang zu bringen, sodass es nicht möglich ist, für die Recherche und Beantwortung der Anfrage entsprechende Kapazitäten bereit zu stellen. Was wir Ihnen an Rückmeldung geben können: Schwangerschaftsabbrüche führt auch die Frauenklinik der Uniklinik in Würzburg durch, insbesondere bei medizinischen Indikationen. Über offizielle Quellen wie das Statistische Bundesamt sind ebenfalls detaillierte Informationen verfügbar. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die hohe Belastung der Kliniken aufgrund von Corona stellen wir nicht in Abrede und…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ext] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234155]
Datum
7. Januar 2022 16:44
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die hohe Belastung der Kliniken aufgrund von Corona stellen wir nicht in Abrede und wenn die Beantwortung unserer Anfrage vor diesem Hintergrund ggf. etwas länger dauert, nehmen wir dies mit vollstem Verständnis hin. Zugleich weisen wir aber darauf hin, dass der einfachgesetzlich sowie verfassungsrechtlich verankerte Auskunftsanspruch der Presse nicht durch eine lange Untätigkeit der auskunftspflichtigen Stelle unterlaufen werden darf. Zwar ist eine gesetzliche Antwortfrist nicht vorgesehen, jedoch müssen die Anfragen der Presse so zeitnah beantwortet werden, dass die Presse ihrer Tätigkeit angemessen nachkommen kann. Die Recherche zu den Schwangerschaftsabbrüchen soll planmäßig bis Ende Januar abgeschlossen sein. Entscheidungen zur Berichterstattung über die Rechercheergebnisse und entsprechende Veröffentlichungen sollen spätestens im Februar erfolgen. Vor diesem Hintergrund sehe ich einer Antwort nun binnen zwei Wochen entgegen. Natürlich sind Daten nur gut, wenn sie vollständig sind. Für die bundesweite Datenbank sind die Fragen 1 bis 3 am wichtigsten – es wäre also hilfreich, wenn Sie zumindest diese beantworten könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234155/
Universitätsklinikum Würzburg
Sehr Antragsteller/in habe ihre Nachricht heute auf der Mailbox erhalten. Wir kümmern uns darum, das dürfte klapp…
Von
Universitätsklinikum Würzburg
Betreff
Re: [Ext] AW: [Ext] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234155]
Datum
7. Januar 2022 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in habe ihre Nachricht heute auf der Mailbox erhalten. Wir kümmern uns darum, das dürfte klappen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> perfekt, vielen Dank und ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Universitätsklinikum Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: [Ext] AW: [Ext] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234155]
Datum
7. Januar 2022 16:59
An
Universitätsklinikum Würzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> perfekt, vielen Dank und ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234155/

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Universitätsklinikum Würzburg
Liebe Antragsteller/in hier unsere Rückmeldung aus dem Universitätsklinikum Würzburg: 1) Führt Ihr Haus Schwan…
Von
Universitätsklinikum Würzburg
Betreff
AW: [Ext] AW: [Ext] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234155]
Datum
20. Januar 2022 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Antragsteller/in hier unsere Rückmeldung aus dem Universitätsklinikum Würzburg: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Ja 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Ja 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Ja • Bei der Durchführung der Schwangerschaftsabbrüche orientieren wir uns an die in §218 a vorgegebenen Festlegungen und konkreten Fristen für die verschiedenen Indikationen. Im Falle der Beratungsregelung ist dies 12+0 SSW post conceptionem (entspricht 14 +0 SSW post menstruationem) • Methode: Unabhängig von der Ausgangssituation („Indikation“) wird ein Schwangerschaftsabbruch in der Regel bis ca. 9- 10 SSW (p.c.) als operativer Schwangerschaftsabbruch (Aspiration = Saugcurettage) in Vollnarkose durchgeführt, danach als Kombination von zunächst medikamentöser Einleitung einer Fehlgeburt gefolgt von einer Nachcurettage in Vollnarkose oder Regionalanästhesie („zweizeitiges Vorgehen“). • Insgesamt überwiegen am Uniklinikum Würzburg Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation. Schwangerschaftsabbrüche nach kriminologischer Indikation gab es in den vergangenen Jahren nicht. Mit den besten Grüßen