Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Anfrage an: Knappschaft-Bahn-See

Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volksfreund in Trier. Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volks…
An Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234192]
Datum
30. November 2021 15:06
An
Knappschaft-Bahn-See
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volksfreund in Trier. Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Gesetz über die Presse, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234192 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234192/upload/571df4709979e2e9014228bf0b7836c4245eda8b/
Knappschaft-Bahn-See
Ihre Anfrage zu Schwangerschaftsabbrüchen in unseren Kliniken Sehr Antragsteller/in in Absprache mit unserem Ges…
Von
Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Ihre Anfrage zu Schwangerschaftsabbrüchen in unseren Kliniken
Datum
15. Dezember 2021 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Absprache mit unserem Gesellschafter, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), übersenden wir Ihnen hiermit die Antworten auf Ihre Fragen zum Thema Schwangerschaftsabbrüche in den knappschaftlichen Krankenhäusern. Zum Knappschaftsklinikum Saar fällt die Antwort knapp aus. Dort gibt es zwar eine gynäkologische Fachabteilung, deren Schwerpunkt liegt aber klar auf der Behandlung von Brustkrebs, weshalb dort laut Auskunft „seit mehreren Jahren“ keine Abbrüche mehr durchgeführt worden sind. Theoretisch fänden Abbrüche dort nur nach medizinischer Indikation statt. Dann die Antwort aus dem Klinikum Vest (die Gynäkologie ist am Standort Paracelsus-Klinik Marl angesiedelt): 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Ja. Hier stehen wir zudem in einer engen Kooperation mit der Praxis für Pränatalmedizin Dorsten mit Dr. Thomas v. Ostrowski. Herr Dr. v. Ostrowski ist ebenfalls von dem Recherche-Team in dieser Angelegenheit kontaktiert worden und hat das Vorgehen transparent und gesetzeskonform dargelegt. Gemeinsam stehen wir zu der Verantwortung, gemäß §218a Absatz 2 Frauen mit dieser Indikation zu helfen. Wir sehen hier einen Versorgungsauftrag für das Versorgungsgebiet 8. Wir nehmen wahr, dass es innerhalb und außerhalb des Versorgungsgebietes fast keine Einrichtungen gibt, die dies wahrnimmt. Selbst Universitätskliniken mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag tun dies nicht. 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Ja 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Ja 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? Es werden je nach Indikation alle der genannten Verfahren eingesetzt. Wenn es die Indikation zulässt, wird das medikamentöse Verfahren favorisiert. 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. Das Gesetz regelt hier den Zeitraum bis zur 12 Woche nach Konzeption. Dies wird ohne Ausnahme so eingehalten, wenn es um die Indikation nach §218a Absatz 1 geht. Bis zur 9SSW wird der medikamentöse Abbruch entsprechend der Zulassung favorisiert. In Deutschland werden nur 20-30% aller Abbrüche in diesem Zeitraum medikamentös durchgeführt. International sind es bis zu 90%. Hier versuchen wir die Vorteile des medikamentösen Abbruches zu kommunizieren, um dem internationalen Standard Rechnung zu tragen. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Schwangerschaftsabbrüche im Krankenhaus werden nach dem Fallpauschalensystem (DRG) abgerechnet. Das InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gibt die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag mit 657,85 € an. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Im Klinikum Vest wurden in den Jahren 2019 bis 2021 Schwangerschaftsabbrüche in untenstehendem Umfang durchgeführt: 2019: 152 2020: 150 2021: 100 Nachfolgend die Antwort aus dem Klinikum Westfalen (die Gynäkologie ist am Standort Knappschaftskrankenhaus Dortmund-Brackel angesiedelt): Zusammenfassung: Im Klinikum Westfalen werden in der Regel keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Grundsätzlich liegt die Entscheidung darüber jedoch beim einzelnen Arzt. Als klinische Notfallmaßnahme erforderliche Eingriffe würden in solchen Fällen durchgeführt. 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Nein 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Nein 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Nein 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? - 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. - 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Sofern solche Eingriffe als medizinischer Notfall erfolgen müssen, würde dies nach InEK abgerechnet. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? Persönliche Entscheidung der Ärzte im Team der Fachklinik 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) 0 Für eventuelle Rückfragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Knappschaft-Bahn-See
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen sind am 30.11.2021 und zur Konkretisierung am 06.12.2021 eingegangen. Die D…
Von
Knappschaft-Bahn-See
Betreff
WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234192] [#234662]
Datum
15. Dezember 2021 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen sind am 30.11.2021 und zur Konkretisierung am 06.12.2021 eingegangen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) verfügt über neun eigene Reha-Kliniken und ist an zwei weiteren Reha-Kliniken beteiligt. Darüber hinaus gehören 14 Krankenhäuser in acht Krankenhausträgergesellschaften zum medizinischen Netz der DRV KBS. Schwangerschaftsabbrüche werden in Krankenhäusern durchgeführt, an denen die DRV KBS beteiligt ist. Diese Krankenhäuser werden durch die Knappschaft Kliniken GmbH gemanagt. Von dort erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen in einem gesonderten Schreiben. Freundliche Grüße

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Knappschaft-Bahn-See
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen sind am 30.11.2021 und zur Konkretisierung am 06.12.2021 eingegangen. Die D…
Von
Knappschaft-Bahn-See
Betreff
WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234192] [#234662]
Datum
15. Dezember 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfragen sind am 30.11.2021 und zur Konkretisierung am 06.12.2021 eingegangen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) verfügt über neun eigene Reha-Kliniken und ist an zwei weiteren Reha-Kliniken beteiligt. Darüber hinaus gehören 14 Krankenhäuser in acht Krankenhausträgergesellschaften zum medizinischen Netz der DRV KBS. Schwangerschaftsabbrüche werden in Krankenhäusern durchgeführt, an denen die DRV KBS beteiligt ist. Diese Krankenhäuser werden durch die Knappschaft Kliniken GmbH gemanagt. Von dort erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen in einem gesonderten Schreiben. Freundliche Grüße