Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Ich arbeite als Journalistin für die << Adresse entfernt >>, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die [geschwärzt], wie Sie dem folg…
An Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234210]
Datum
30. November 2021 17:08
An
Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die [geschwärzt], wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234210 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234210/upload/ee7278790b631a714a87e4d6490ee8fa03436629/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen
Sehr Antragsteller/in an unseren drei Landkreiskliniken in Rotthalmünster, Vilshofen und Wegscheid existieren kei…
Von
Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234210]
Datum
6. Dezember 2021 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,8 KB


Sehr Antragsteller/in an unseren drei Landkreiskliniken in Rotthalmünster, Vilshofen und Wegscheid existieren keine gynäkologischen Hauptfachabteilungen, lediglich an zwei Kliniken gibt es gynäkologische Belegabteilungen. Diese Belegärzte bieten aber keine Schwangerschaftsabbrüche an. Dies ist ein Grund, weshalb an unseren Kliniken keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Der andere Grund: Unser Unternehmen hält sich an den Beschluss des Kreistages des Landkreises Passau vom 27.06.1986, der festlegt, dass in den Kreiskrankenhäusern keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden dürfen, außer es besteht Gefahr für Leib und Leben der Mutter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, damit helfen Sie mir sehr weiter. Ich schreibe Ihnen …
An Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234210]
Datum
10. Dezember 2021 14:55
An
Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, damit helfen Sie mir sehr weiter. Ich schreibe Ihnen gerne noch einmal, falls sich Rückfragen ergeben sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234210/upload/ee7278790b631a714a87e4d6490ee8fa03436629/

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, damit helfen Sie mir sehr weiter. Ich schreibe Ihnen …
An Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234210]
Datum
10. Dezember 2021 14:57
An
Landkreis Passau Gesundheitseinrichtungen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort, damit helfen Sie mir sehr weiter. Ich schreibe Ihnen gerne noch einmal, falls sich Rückfragen ergeben sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234210/upload/ee7278790b631a714a87e4d6490ee8fa03436629/