Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft:
- GRN-Klinik Schwetzingen
- GRN-Klinik Sinsheim
- GRN-Klinik Weinheim

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum…
An GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234363]
Datum
2. Dezember 2021 13:15
An
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft: - GRN-Klinik Schwetzingen - GRN-Klinik Sinsheim - GRN-Klinik Weinheim 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Gesetz über die Presse, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234363 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234363/upload/da847cb303c3dbd468906ed2f97aac7071f4ca3d/
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage zu möglichen Schwangerschaftsabbrüchen kann ich Ihnen nach Rücksprache mit de…
Von
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Betreff
Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234363]
Datum
9. Dezember 2021 15:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage zu möglichen Schwangerschaftsabbrüchen kann ich Ihnen nach Rücksprache mit den drei Chefärztinnen wie folgt beantworten: Schwangerschaftsabbrüche werden an unseren Kliniken gar nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt, und zwar nur dann, wenn aufgrund nicht lebensfähiger Fehlbildungen eine dringende medizinische Indikation dafür vorliegt. Zu den weiteren Fragen können wir aus Gründen des Datenschutzes keine Aussagen machen. Weil es sich nur um sehr, sehr wenige Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen handelt, ließen sich daraus möglicherweise Rückschlüsse auf bei uns behandelte Patientinnen ziehen. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> können Sie mir noch auf den Punkt 7 antworten? Dies betrifft ja nicht die Daten von …
An GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234363]
Datum
14. Dezember 2021 15:24
An
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir noch auf den Punkt 7 antworten? Dies betrifft ja nicht die Daten von Patienten, weil Sie dort keine Abbrüche anbieten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234363/upload/da847cb303c3dbd468906ed2f97aac7071f4ca3d/
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Hallo Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte, durch die Feiertage jetzt etwas verspätet. Schwangerschaftsabb…
Von
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Betreff
AW: Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234363]
Datum
30. Dezember 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte, durch die Feiertage jetzt etwas verspätet. Schwangerschaftsabbrüche sind nicht Teil unseres Leistungsspektrums. Es gibt in der Umgebung ambulante OP-Zentren und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Dorthin können Frauen sich wenden und werden dort ebenfalls bestens betreut. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und wünsche Ihnen einen guten Rutsch in ein hoffentlich gesundes neues Jahr! Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> also beantworten Sie Frage 1 -3 mit Nein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234363]
Datum
4. Januar 2022 18:12
An
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> also beantworten Sie Frage 1 -3 mit Nein? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234363/upload/da847cb303c3dbd468906ed2f97aac7071f4ca3d/

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GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Hallo Antragsteller/in mit den genannten Ausnahmen, die ich Ihnen am 9. Dezember geschickt hatte: "Schwa…
Von
GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH Kreiskrankenhaus Eberbach
Betreff
AW: Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234363]
Datum
10. Januar 2022 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in mit den genannten Ausnahmen, die ich Ihnen am 9. Dezember geschickt hatte: "Schwangerschaftsabbrüche werden an unseren Kliniken gar nicht oder nur sehr eingeschränkt durchgeführt, und zwar nur dann, wenn aufgrund nicht lebensfähiger Fehlbildungen eine dringende medizinische Indikation dafür vorliegt." Viele Grüße