Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Anfrage an: Krankenhaus Leonberg

Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft:
- Kliniken Calw
- Krankenhaus Herrenberg
- Krankenhaus Leonberg
- Kreiskliniken Böblingen

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    27. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum…
An Krankenhaus Leonberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234411]
Datum
3. Dezember 2021 08:30
An
Krankenhaus Leonberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft: - Kliniken Calw - Krankenhaus Herrenberg - Krankenhaus Leonberg - Kreiskliniken Böblingen 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Gesetz über die Presse, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234411 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234411/upload/2b82cc62563b5592f54dcc3fb0d15c84f60315d2/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An Krankenhaus Leonberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234411]
Datum
13. Dezember 2021 16:32
An
Krankenhaus Leonberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (03.12.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234411/upload/2b82cc62563b5592f54dcc3fb0d15c84f60315d2/
Krankenhaus Leonberg
Sehr Antragsteller/in Sie haben sich mit einer Rückfrage an die Geschäftsführung gewandt - wir haben Ihnen auf Ih…
Von
Krankenhaus Leonberg
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234411]
Datum
13. Dezember 2021 16:47
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWPresseanfrageAuskunftsersuchenzuSchwa.eml
11,3 KB
image001.jpg
1,7 KB


Sehr Antragsteller/in Sie haben sich mit einer Rückfrage an die Geschäftsführung gewandt - wir haben Ihnen auf Ihre Anfrage allerdings bereits am selbigen Tag (3.12.2021) geantwortet (siehe Mail anbei, siehe zudem eigenes Postfach "<<E-Mail-Adresse>>"... Wie dort bereits erläutert würden wir eine Kommunikation über nicht (teil-)anonymisierte Massenabfragen / Mailadressen bevorzugen. Danke und viele Grüße,

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Krankenhaus Leonberg
Guten Morgen Frau Antragsteller/in, verzeihen Sie zunächst nochmals die verzögerte Rückantwort, aber leider hat …
Von
Krankenhaus Leonberg
Betreff
WG: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234411]
Datum
28. Januar 2022 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,7 KB


Guten Morgen Frau Antragsteller/in, verzeihen Sie zunächst nochmals die verzögerte Rückantwort, aber leider hat die pandemische Entwicklung in den letzten Wochen in Kliniken viel Raum und Zeit eingenommen. Nichtsdestotrotz ist aber die Thematik der Schwangerschaftsabbrüche respektive der zugehörigen Versorgungslage auch von großem Gewicht; nicht zuletzt aufgrund der aktuellen politischen Diskussion um den §219 nimmt das Thema ja aktuell auch medial Fahrt auf. Daher an dieser Stelle ein paar Informationen unsererseits, jeweils kumuliert für alle Standorte innerhalb des Klinikverbundes Südwest (KVSW). Wir sind Zentralversorger für unser beiden Landkreise Calw und Nagold, insofern müsste eine gesammelte Datenlage dennoch sehr gut die Versorgungssituation in unserem Einzugsgebiet darstellen. Frage 1-3: jeweils ja, sprich wir führen im KVSW Schwangerschaftsabbrüche nach med. Indikation, kriminologischer Indikation sowie Beratungsindikation durch. Frage 4: Grundsätzlich bieten wir alle drei Methoden an, wobei Vakuum und medikamentös zahlenmäßig überwiegen – das ideale und einzig richtige Verfahren für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es nicht. Welches Vorgehen letztlich zum Tragen kommt, hängt vom Schwangerschaftszeitpunkt, dem Gesundheitszustand der Frau sowie des Ungeborenen, aber auch von den persönlichen Wünschen der Schwangeren im Dialog mit den Ärzten ab. Frage 5: Wir führen Schwangerschaftsabbrüche generell nur im Rahmen der rechtmäßigen Normen und Fristen aus. Frage 6 (+ teilw. 8): In der Regel werden die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nicht von der Krankenkasse übernommen. Eine Übernahme erfolgt lediglich bei einer med. Indikation (für die Schwangere besteht Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes) und ggf. bei Vergewaltigung. Wenn das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt und somit zu gering ist, um die Kosten selbst zu tragen, muss ein persönlicher Antrag gestellt werden, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten und erhält, so unser Kenntnisstand, das Geld vom Land wieder. Bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es eine Pauschale: Im Jahr 2021 betrug diese methodenunabhängig 677,52 € in Baden-Württemberg. Im Jahr 2019 hatten wir im KVSW diese Pauschale 77x abgerechnet, 2020 54x, 2021 bis Mitte November 36x. Wird das Ganze als Selbstzahlerleistung durchgeführt, erfolgt die konkrete Abrechnung gem. der individuellen Leistungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), Beispiel medikamentöser Schwangerschaftsabbruch bis zur 9. Schwangerschaftswoche 460,00 €, operativer Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche ca. 685,00 € Frage 7 erübrigt sich im Fall des KVSW ja. Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen bei der Recherche weiter. Beste Grüße,