Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum…
An Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234429]
Datum
3. Dezember 2021 08:59
An
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Gesetz über die Presse, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234429 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234429/upload/9991e372975decfced2ab6f9d93c16e20f9b8306/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234429]
Datum
13. Dezember 2021 17:02
An
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (03.12.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234429/upload/9991e372975decfced2ab6f9d93c16e20f9b8306/
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Liebe Antragsteller/in das Klinikum Stuttgart ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Es hat einen Versorgungs…
Von
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234429]
Datum
14. Dezember 2021 17:10
Status
Warte auf Antwort
Liebe Antragsteller/in das Klinikum Stuttgart ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Es hat einen Versorgungsauftrag, der auf stationäre, typischerweise komplexe, interdisziplinäre Behandlungen ausgerichtet ist. Schwangerschaftsabbrüche als ambulante Eingriffe gehören nicht dazu. An der Frauenklinik werden Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation durchgeführt, diese sogenannten Spätabbrüche in der 16. bis 22. Schwangerschaftswoche gehören zum Portfolio eines geburtshilflichen Maximalversorgers und werden typischerweise stationär vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es …
An Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234429]
Datum
4. Januar 2022 17:45
An
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie, jene Fragen, auf die eine Antwort bisher aussteht, ebenfalls zu beantworten. Zum Beispiel, ob stationär Schwangerschaftsabbrüche nach Beratungsindikation durchgeführt werden Sehr gerne können Sie mich auch telefonisch kontaktieren: 0049 [geschwärzt] Besten Dank [geschwärzt] Anfragenr: 234429 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234429/upload/9991e372975decfced2ab6f9d93c16e20f9b8306/
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Januar 2022 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> also führt Ihr Klinik keine Abbrüche aufgrund von kriminologischer Indikation oder B…
An Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234429]
Datum
6. Januar 2022 10:29
An
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> also führt Ihr Klinik keine Abbrüche aufgrund von kriminologischer Indikation oder Beratungsindikation durch? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234429/upload/9991e372975decfced2ab6f9d93c16e20f9b8306/

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Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Liebe Antragsteller/in eine kriminologische Indikation ist eine medizinische Indikation, die im stationären Berei…
Von
Klinikum Stuttgart - Gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts
Betreff
AW: Automatische Antwort: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234429]
Datum
7. Januar 2022 09:30
Status
Liebe Antragsteller/in eine kriminologische Indikation ist eine medizinische Indikation, die im stationären Bereich aber extrem selten ist. Für die klassische Beratungsindikation gibt es ein gutes ambulantes Angebot in der Region, sodass diese nicht Teil unseres Portfolios als Maximalversorger ist. Mit freundlichen Grüßen