Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für mephisto 97.6.
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für mephisto 97.6. Sie erreichen mich …
An Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234461]
Datum
3. Dezember 2021 13:03
An
Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Journalistin für mephisto 97.6. Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>. Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Sächsisches Gesetz über die Presse, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234461/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234461]
Datum
10. Januar 2022 13:23
An
Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (03.12.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234461/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen am 3. Dezember eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunf…
An Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234461]
Datum
19. Januar 2022 00:23
An
Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen am 3. Dezember eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Die Anfrage ist weiterhin aktuell für uns und wir bitten um eine Beantwortung bis spätestens zum 21.01.2022. Bei dieser Recherche handelt es sich ich bereits schrieb um eine Kooperation unseres Mediums mit dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal. Aus organisatorischen Gründen wird die journalistische Betreuung der Anfrage ab jetzt meine Kollegin [geschwärzt], Journalistin bei CORRECTIV.Lokal, (E-Mail: [geschwärzt]; Mobil: [geschwärzt]) übernehmen. Frau Groß wird sich diesbezüglich heute oder morgen mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 234461 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH
WG: Presseanfrage Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen Sehr Antragsteller/in da wir nicht wissen, in welc…
Von
Kreiskrankenhaus Johann Kentmann gGmbH
Via
Briefpost
Betreff
WG: Presseanfrage Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Datum
21. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in da wir nicht wissen, in welchem Kontext und welcher - von Ihnen hervorgehobenen investigativen - Intention die Fragen gestellt werden, "ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt" und wie "ergebnisoffen" Ihre Recherche tatsächlich erfolgt, stehen wir für die Beantwortung derselben nicht zur Verfügung. Versichern dürfen wir Ihnen aber, dass sich das hiesige Handeln in diesem Zusammenhang ausschließlich im gesetzlichen Rahmen bewegt bzw. unter Beachtung der Rechtslage erfolgt. Diese Antwort ist abschließend. Mit freundlichen Grüßen