Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalist für die Böhme-Zeitung, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link> Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    13. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für die Böhme-Zeitung, wie Sie dem folge…
An Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234738]
Datum
6. Dezember 2021 19:28
An
Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für die Böhme-Zeitung, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Niedersächsisches Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234738 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234738/upload/bef29bf4bc84e37b731349c895daf4ac5faaf193/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich arbeiten wir auch ohne (zweimaligen) expliziten…
Von
Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234738]
Datum
13. Dezember 2021 20:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich arbeiten wir auch ohne (zweimaligen) expliziten Hinweis auf das Niedersächsische Pressegesetz mit Vertretern der Presse zusammen bzw. unterstützen diese gern in ihrer Arbeit/Recherche. Ihrer Anfrage können wir jedoch aus zwei Gründen leider nicht nachkommen: Zum einen - und hier liegt der Hauptgrund - würden wir mit Beantwortung Ihrer Anfrage Rückschlüsse auf das Handeln unserer Ärzte in einem gesellschaftlich wie juristisch umstrittenen Thema ermöglichen. Hier sind wir als Arbeitgeber verpflichtet unsere Mitarbeitenden zu schützen. Unserer Meinung nach stellt dieser Schutz persönlicher Daten ein höheres Gut als das öffentliche Interesse dar (Paragraf 4, Absatz 2, Punkt 3, Niedersächsisches Pressegesetz). Zum anderen überschreitet der Umfang Ihrer Anfrage das zumutbare Maß (Paragraf 4, Absatz 2, Punkt 4, Niedersächsisches Pressegesetz). Als kommunales Krankenhaus (gGmbH) verfügen wir nicht über die Ressourcen, um eine Anfrage in diesem Umfang zu bearbeiten. Ich hoffe in dieser Sache um Ihr Verständnis und verbleibe mit den besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung des Fragenkatalogs abgele…
An Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234738]
Datum
6. Januar 2022 10:28
An
Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung des Fragenkatalogs abgelehnt, da er zu umfänglich für die gesetzte Frist sei und zudem datenschutzrechtlich problematische Fragen enthalte. Ich freue mich Ihnen, nach Rücksprache mit der Chefredaktion anbieten zu können, lediglich die ersten vier Fragen zu beantworten, mit einer Frist von vier Wochen ab heute ((6. Januar). Aufgrund der deutlich verlängerten Frist bei nur noch hälftigem Umfang und der weitgehenden Aussparung möglicherweise datenschutzsensibler Fragestellungen gehe ich davon aus, dass Ihnen die Beantwortung nun möglich sein wird. Die nunmehr noch zu beantwortenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234738/upload/bef29bf4bc84e37b731349c895daf4ac5faaf193/

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Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Verständnis. Anbei die entsprechenden Antworten: 1) Führt Ihr Haus S…
Von
Städtisches Klinikum Wolfenbüttel gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234738]
Datum
11. Januar 2022 15:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Verständnis. Anbei die entsprechenden Antworten: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? - ja 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? - ja 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? - ja 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? - Vakuumaspiration Ich wünsche Ihnen noch eine angenehme Woche und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Recherche. Über eine entsprechende Information nach erfolgter Veröffentlichung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen