Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Anfrage an: Klinikum Wolfsburg

Ich arbeite als Journalist für die Böhme-Zeitung, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2021
  • Frist
    13. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für die Böhme-Zeitung, wie Sie dem folge…
An Klinikum Wolfsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234739]
Datum
6. Dezember 2021 19:36
An
Klinikum Wolfsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für die Böhme-Zeitung, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: https://www.boehme-zeitung.de/redaktion. Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Niedersächsisches Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234739 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234739/upload/5e7842646f4b85d7fdb3169804bf4e8c0ef0de56/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Klinikum Wolfsburg
Nachfrage Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Dazu haben ich eine Frage. Warum haben Sie uns die F…
Von
Klinikum Wolfsburg
Betreff
Nachfrage
Datum
7. Dezember 2021 07:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
PresseanfrageAuskunftsersuchenzuSchwanger_1.eml
10,1 KB
PresseanfrageAuskunftsersuchenzuSchwanger.eml
10,1 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Dazu haben ich eine Frage. Warum haben Sie uns die Fragen gleich zwei Mal gesendet? Und: Könnten Sie mir bitte einen Scan Ihres Presseausweises oder ein Nachweis über ihre Tätigkeit in der Redaktion zusenden? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Klinikum Wolfsburg
AW: Nachfrage Sehr Antragsteller/in ich möchte mit meiner E-Mail einfach noch einmal an meine Rückmeldung vom 7.1…
Von
Klinikum Wolfsburg
Betreff
AW: Nachfrage
Datum
15. Dezember 2021 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich möchte mit meiner E-Mail einfach noch einmal an meine Rückmeldung vom 7.12.2021 erinnern. Vorab kann ich Ihnen bereits zurückmelden, dass eine Antwort auf Ihre Fragen aufgrund der aktuellen Lage leider nicht zeitnah erstellt werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Nachfrage [#234739] Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Bitte um Zusendung mein…
An Klinikum Wolfsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nachfrage [#234739]
Datum
6. Januar 2022 12:26
An
Klinikum Wolfsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_7172.jpg
1,6 MB
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Bitte um Zusendung meines Presseausweises ist im vergangenen Jahr etwas untergegangen. Gerne schicke ich Ihnen ein Foto des aktuellen Dokuments 2022 im Anhang. Ich bitte nunmehr um die abschließende Beantwortung der Fragen zum Themenkomplex Schwangerschaftsabbrüche spätestens bis zum 1. Februar. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img_7172.jpg Anfragenr: 234739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234739/upload/5e7842646f4b85d7fdb3169804bf4e8c0ef0de56/
Klinikum Wolfsburg
AW: Nachfrage [#234739] Sehr Antragsteller/in vielen Dank. Ihnen zunächst ein frohes, neues und gesundes Jahr. …
Von
Klinikum Wolfsburg
Betreff
AW: Nachfrage [#234739]
Datum
6. Januar 2022 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank. Ihnen zunächst ein frohes, neues und gesundes Jahr. Wenn Sie mir noch bitte kurz meine weitere Frage aus der vorigen Mail beantworten könnten und mir mitteilen, warum wir Ihre Anfrage 2x erhalten haben, würde mir das auch sehr weiterhelfen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Klinikum Wolfsburg
AW: Nachfrage [#234739] Sehr Antragsteller/in unten folgend erhalten Sie unsere Antworten zu Ihren Fragen. An di…
Von
Klinikum Wolfsburg
Betreff
AW: Nachfrage [#234739]
Datum
13. Januar 2022 15:11
Status
Sehr Antragsteller/in unten folgend erhalten Sie unsere Antworten zu Ihren Fragen. An dieser Stelle frage ich aber erneut bei Ihnen nach, warum wir Ihre Anfrage 2x (mit unterschiedlichen Nummern) erhalten haben. Gibt es dafür einen Grund? Sie haben mir auf diese Frage leider seit einigen Wochen nicht geantwortet. Vielleicht können Sie das noch einmal herausfinden. Danke. Hier die Fragen und unsere Antworten. 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? - Ja. 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? - Ja. 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? - Ja. 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten. 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? - Diese Frage können wir aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht beantworten. 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. 2021 – 48 2020 – 52 2019 – 53 Die von Ihnen gewünschte Aufschlüsselung können wir Ihnen aufgrund von Paragraf 219a Strafgesetzbuch, der das sogenannte „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, nicht zukommen lassen. Wir hoffen, dass Ihnen die Antworten so reichen und bitte Sie um Verständnis. Für Rückfragen sind wir gerne für Sie da. Mit freundlichen Grüßen