Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volksfreund in Trier. Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volks…
An Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233577]
Datum
23. November 2021 13:19
An
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die Tageszeitung Trierischer Volksfreund in Trier. Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz, § 6). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233577 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233577/upload/4cab5d6c2f61884c23946aa200a99a413d7bfa1d/
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. November 2021 13:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu S…
An Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233577]
Datum
7. Januar 2022 15:27
An
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (23.11.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233577/upload/4cab5d6c2f61884c23946aa200a99a413d7bfa1d/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen vor Kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftse…
An Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233577]
Datum
18. Januar 2022 15:25
An
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen vor Kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ geschickt. Ist diese Nachricht bei Ihnen angekommen? Die Anfrage ist weiterhin aktuell für uns und wir bitten um eine Beantwortung bis spätestens zum 22.01.2022. Bei dieser Recherche handelt es sich ich bereits schrieb um eine Kooperation unseres Mediums mit dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal. Aus organisatorischen Gründen wird die journalistische Betreuung der Anfrage ab jetzt meine Kollegin Antonia Groß, Journalistin bei CORRECTIV.Lokal, (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>; Mobil: 0176-55664237) übernehmen. Frau Groß wird sich diesbezüglich heute oder morgen mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233577/upload/4cab5d6c2f61884c23946aa200a99a413d7bfa1d/
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinisc…
Von
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Via
Briefpost
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233577]
Datum
25. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Ja, die Universitätsmedizin Mainz führt Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischer Indikation durch. 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Ja, die Universitätsmedizin Mainz führt auch Schwangerschaftsabbrüche aus kriminologischer Indikation durch. Allerdings hat sich in den letzten Jahren keine Patientin bei uns vorgestellt, die unter diese Indikation gefallen ist. 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Ja, auch Schwangerschaftsabbrüche aus Beratungsindikation werden von der Universitätsmedizin Mainz durchgeführt. In Mainz ist ProFamilia dabei zunächst die erste Anlaufstelle. Mit ProFamilia besteht die Vereinbarung, dass Schwangerschaftsabbrüche, welche (beispielsweise bei medizinischen Risiken) durch ProFamilia nicht durchgeführt werden können, von uns übernommen werden. 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? Bei Schwangerschaftsabbrüchen aus Beratungsindikation (§218a Abs. 1 StGB) bietet die Universitätsmedizin Mainz das medizinische Vorgehen, die Vakuumaspiration und auch die Curettage an. Die Patientinnen werden über die verschiedenen Methoden von uns aufgeklärt und bezüglich der für die Patientin am besten geeignete Methode beraten. 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. Schwangerschaftsabbrüche entsprechend §218a Abs. 1 StGB werden von uns, wie dort aufgeführt, bis zwölf Wochen post conceptionem durchgeführt. Die Entscheidung über die Methode des Schwangerschaftsabbruches wird individuell, auch unter Berücksichtigung des tatsächlichen fetalen Entwicklungsstandes und des Wunsches der Patientin, getroffen. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Die Universitätsmedizin Mainz empfiehlt allen Patientinnen, kurzfristig eine Kostenübernahme seitens der Krankenversicherung einzuholen. Aus den letzten Jahren ist uns kein Fall bekannt, bei dem die Zusage seitens der Krankenkassen nicht oder verzögert vorlag. Den Patientinnen entstehen dabei (außer den üblichen Sätzen des Krankenhaustagegeldes bei stationären Aufenthalten) keine zusätzlichen Kosten. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? Wie bereits beschrieben, führt die Universitätsmedizin Mainz Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durch. 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. 2019: 16 Abbrüche aus medizinischer und 1 aus Beratungsindikation. 2020: jeweils 17 Abbrüche aus medizinscher und aus Beratungsindikation. 2021: 16 Abbrüche aus medizinischer und 9 aus Beratungsindikation.

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Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233577]
Datum
26. Januar 2022 16:12
An
Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> besten Dank für die Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antonia Groß Anfragenr: 233577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233577/upload/4cab5d6c2f61884c23946aa200a99a413d7bfa1d/