Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    12. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum…
An Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234872]
Datum
8. Dezember 2021 14:37
An
Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Landespressegesetz NRW, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234872 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234872/upload/a04a4eb4eff118d04c446129ff157e5bb24fe069/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234872]
Datum
3. Januar 2022 17:45
An
Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (08.12.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234872/upload/a04a4eb4eff118d04c446129ff157e5bb24fe069/
Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage! Wir haben Ihre Presseanfrage im Dezember erhalten und bitte…
Von
Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234872]
Datum
4. Januar 2022 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage! Wir haben Ihre Presseanfrage im Dezember erhalten und bitten um Verständnis, dass wir uns auf Grund der Corona-Pandemie und der weiterhin angespannten Personalsituation derzeit nicht mit derart umfangreichen Anfragen befassen können. Sofern sich die Situation hoffentlich in den nächsten Wochen weiter entspannt, kommen wir gerne wieder auf Sie zu. Einen konkreten Zeitpunkt können wir wegen der dynamischen Entwicklung leider nicht benennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die hohe Belastung der Kliniken aufgrund von Corona stellen wir nicht in Abrede und …
An Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234872]
Datum
6. Januar 2022 12:16
An
Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die hohe Belastung der Kliniken aufgrund von Corona stellen wir nicht in Abrede und wenn die Beantwortung unserer Anfrage vor diesem Hintergrund ggf. etwas länger dauert, nehmen wir dies hin. Zugleich weisen wir aber darauf hin, dass der einfachgesetzlich sowie verfassungsrechtlich verankerte Auskunftsanspruch der Presse nicht durch eine lange Untätigkeit der auskunftspflichtigen Stelle unterlaufen werden darf. Zwar ist eine gesetzliche Antwortfrist nicht vorgesehen, jedoch müssen die Anfragen der Presse so zeitnah beantwortet werden, dass die Presse ihrer Tätigkeit angemessen nachkommen kann. Die Recherche zu den Schwangerschaftsabbrüchen soll planmäßig bis Ende Januar abgeschlossen sein. Entscheidungen zur Berichterstattung über die Rechercheergebnisse und entsprechende Veröffentlichungen sollen spätestens im Februar erfolgen. Vor diesem Hintergrund sehe ich einer Antwort nun binnen zwei Wochen entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234872/upload/a04a4eb4eff118d04c446129ff157e5bb24fe069/

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Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und auch nochmals für das Verständnis, dass uns die Beantwortu…
Von
Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234872]
Datum
20. Januar 2022 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und auch nochmals für das Verständnis, dass uns die Beantwortung auf Grund der aktuellen Situation nicht umgehend möglich war. Gerne beantworten Ihre Anfrage hiermit vollumfänglich: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Ja, die Städtischen Kliniken Mönchengladbach führen Schwangerschaftsabbrüche bei Vorliegen einer medizinischen Indikation üblicherweise bis zur 14. Woche nach der letzten Menstruation durch. Dies geschieht nach sorgfältiger Überprüfung sowie auf Wunsch und im Einvernehmen mit der werdenden Mutter, wenn das Kind beispielsweise ohne Überlebenschance ist, multiple Fehlbildungen, Trisomie 13, Trisomie 18 oder Anenzephalie zu erwarten sind. Darüber hinaus kann es zu einem Abbruch kommen, wenn die Mutter unter nachgewiesenen suizidalen Absichten leidet, die auch im Rahmen einer Behandlung nicht auszuräumen sind. 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Nein. 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Nein. 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? / 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. / 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Im Rahmen der regulären DRG (Diagnosis Related Group), die diagnosebezogene Fallpauschale gemäß des bundesweiten Abrechnungssystems für die stationäre Patientenversorgung, erhält die Klinik ca. 2.300 €. Die meisten Patientinnen müssen jedoch nur einen Tag stationär bleiben, in dem Fall erfolgt eine Kostenübernahme in der Höhe von ca. 1.800 €. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? Als Perinatalzentrum Level 1 konzentrieren wir uns in der Geburtshilfe auf die medizinische Versorgung unserer Patient:innen. Abteilungen wie die Geburtshilfe mit eigenem OP, die Neonatologie mit Intensivstation, die Kinderklinik, die Kinderchirurgie, Kinderurologie und Kinderkardiologie werden von uns rund um die Uhr personell besetzt. Diese Spezialisierung und die Schließung einiger geburtshilflicher Abteilungen im Umkreis sorgt dafür, dass wir mit der Sicherstellung der medizinischen Versorgung für diese unterschiedlichen Patientengruppen vollständig ausgelastet sind und dementsprechend in der Klinik ausschließlich bei vorliegender medizinischer Indikation und in absoluten Notfällen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen können. Vor dem Hintergrund, dass ein Schwangerschaftsabbruch immer eine weitreichende Entscheidung ist und eine zeitintensive Betreuung erforderlich sein kann, sollten die Patientinnen auf die Gynäkologen und Gynäkologinnen vertrauen, die sie oftmals schon seit jungen Jahren begleiten und die wir aus der frühkindlichen Diagnostik teils gut kennen. Allein in und um Mönchengladbach gibt es im niedergelassenen Bereich rund 300 Frauenärztinnen- und Ärzte, so dass bisher jeder Patientin weitergeholfen werden konnte, die sich an uns gewendet hat. 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. In 2019 haben die Städtischen Kliniken Mönchengladbach 31, in 2020 15 und in 2021 16 Aborte auf Grund einer medizinischer Indikation durchgeführt, teilweise auch schon bei vorherigem intrauterinen Fruchttod. Mit freundlichen Grüßen