Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Thüringer Pressegesetz (TPG)

Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    14. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum…
An Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
8. Dezember 2021 14:48
An
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Thüringer Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234882 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234882/upload/ab61b8fda643a06a58a735e10d3a71e7c3c69aa9/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
3. Januar 2022 18:09
An
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (08.12.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234882/upload/ab61b8fda643a06a58a735e10d3a71e7c3c69aa9/
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom Dezember kann ich nicht auffinden. Vorab bemerkt, finde ich die Art und W…
Von
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
7. Januar 2022 16:25
Status
Warte auf Antwort
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30,0 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom Dezember kann ich nicht auffinden. Vorab bemerkt, finde ich die Art und Weise und die Form Ihrer Anfrage etwas befremdlich. Haben Sie bitte Verständnis, dass aufgrund der epidemischen Krisensituation die Bearbeitung Ihrer neuerlichen Anfrage erst jetzt erfolgt. Ihre Frage betrifft einen sehr sensibles und schutzwürdiges Thema. Ein öffentliches Interesse an dieser Mengenabfrage kann ich mir nicht vorstellen. In Ihrer Anfrage beziehen Sie sich auf das Informationsrecht der Presse. Weisen Sie bitte nach, dass Sie die Berechtigung haben, dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen. In der Zwischenzeit werde ich die Daten zusammentragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> im Rahmen meiner journalistischen Ausbildung habe ich bei der Cum-Ex-Recherche mitge…
An Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
10. Januar 2022 12:55
An
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> im Rahmen meiner journalistischen Ausbildung habe ich bei der Cum-Ex-Recherche mitgewirkt https://correctiv.org/top-stories/2021/10/21/cumex-files-2/ (siehe Team), bei der Recherche zur Milch-Lobby (https://correctiv.org/top-stories/2021/09/21/die-milchlobby-wie-unsere-milch-klima-und-umwelt-schadet/) und zu einer Recherche über Rechtsextremismus in Deutschland,unter anderem auch im Projektmanagement (https://correctiv.org/menschen-im-fadenkreuz/ und https://www.youtube.com/watch?v=nimbRA_Cies). Journalistische Standards, gerade in Bezug auf heikle Themen sind mir deswegen nicht fremd. Ich denke, dies ist ein Nachweis dafür, dass ich für die Presse arbeite und somit darüber informiert bin, wann ich das Informationsrecht der Presse in Anspruch nehmen kann. In der Recherche wollen wir einen Überblick über die Versorgungslage in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche geben, dies stellt ein öffentliches Interesse dar und als Behörde sind sie daher auskunftspflichtig. Für Ihre Kooperation bedanke ich mich! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234882/upload/ab61b8fda643a06a58a735e10d3a71e7c3c69aa9/
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen nun die Anzahl der durchgeführten Schwangerschaft…
Von
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
31. Januar 2022 13:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in in Bezug auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen nun die Anzahl der durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche im Südharz Klinikum mitteilen. In der Statistik der Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH wird nicht nach dem Grund des Abbruches unterschieden. Diese Zahlen melden wir vierteljährlich dem Statistischen Bundesamt. Jahr 2020: 93 Schwangerschaftsabbrüche Jahr 2021: 71 Schwangerschaftsabbrüche Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Könnten Sie auch noch auf die ersten drei Antworten b…
An Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
31. Januar 2022 13:57
An
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort. Könnten Sie auch noch auf die ersten drei Antworten bezüglich der Indikation antworten? Sonst können wir die Antworten leider nicht einordnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234882/upload/ab61b8fda643a06a58a735e10d3a71e7c3c69aa9/
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Sehr Antragsteller/in es tut mir leid. Eine differenziertere Auswertung haben wir ad hock nicht zur Verfügung. D…
Von
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
31. Januar 2022 17:47
Status
Warte auf Antwort
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30,0 KB


Sehr Antragsteller/in es tut mir leid. Eine differenziertere Auswertung haben wir ad hock nicht zur Verfügung. Die Gründe werden nicht in einer Statistik verarbeitet. Ich versuche, ob über das Sekretariat eine Nachbearbeitung erfolgen kann. Würden Sie mir bitte Ihre erste Mail mit dem Fragenkatalog noch einmal senden. Diese Mail ist bei mir nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hier noch mal die ersten der Fragen: 1) ) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche …
An Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234882]
Datum
2. Februar 2022 13:54
An
Südharz Klinikum Nordhausen gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hier noch mal die ersten der Fragen: 1) ) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234882/upload/ab61b8fda643a06a58a735e10d3a71e7c3c69aa9/