Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Thüringer Pressegesetz (TPG)

Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    5. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum…
An Kreiskrankenhaus Greiz GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234884]
Datum
8. Dezember 2021 14:49
An
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das gemeinnützige Recherchezentrum CORRECTIV, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Thüringer Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234884 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234884/upload/3b380e60fd6771646c2b52e7e800ef70f5afb7c7/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftser…
An Kreiskrankenhaus Greiz GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234884]
Datum
3. Januar 2022 18:14
An
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (08.12.2021) geschickt. Ist diese bei Ihnen angekommen? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage umfassend zu erfassen. Mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse bitte ich Sie daher mich darüber zu informieren, bis wann Sie die Anfrage beantworten können. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234884/upload/3b380e60fd6771646c2b52e7e800ef70f5afb7c7/
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Sehr Antragsteller/in bezugnehmen zu Ihrer Anfrage sowie das am Donnerstag geführte Telefonat möchte ich mich bei…
Von
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234884]
Datum
26. Januar 2022 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmen zu Ihrer Anfrage sowie das am Donnerstag geführte Telefonat möchte ich mich bei Ihnen noch einmal melden. In unserem Haus werden Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Wir bitten um Verständnis, dass wir auf die weiteren Fragen nicht näher eingehen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Kann ich Davon ausgehen, dass damit alle Indikationen …
An Kreiskrankenhaus Greiz GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234884]
Datum
26. Januar 2022 12:18
An
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Kann ich Davon ausgehen, dass damit alle Indikationen gemeint sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234884/upload/3b380e60fd6771646c2b52e7e800ef70f5afb7c7/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> dies möchte ich nur zu meiner Nachfrage ergänzen: Uns ist bewusst, dass 219a die Aus…
An Kreiskrankenhaus Greiz GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234884]
Datum
26. Januar 2022 12:19
An
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> dies möchte ich nur zu meiner Nachfrage ergänzen: Uns ist bewusst, dass 219a die Auskunftsrechte in Teilen einschränkt. Allerdings sind Informationen darüber, ob und nach welcher Indikation Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, seit der Anpassung des Paragrafen rechtlich kein Problem mehr (siehe §219a Absatz 4). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234884/upload/3b380e60fd6771646c2b52e7e800ef70f5afb7c7/

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Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Sehr Antragsteller/in telefonisch hatten Sie angefragt, ob wir prinzipiell Schwangerschaftsabbrüche im Krankenhau…
Von
Kreiskrankenhaus Greiz GmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234884]
Datum
26. Januar 2022 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in telefonisch hatten Sie angefragt, ob wir prinzipiell Schwangerschaftsabbrüche im Krankenhaus Greiz durchführen, was wir bestätigen können. Bitte haben wir Verständnis, dass wir auf die Einzelfragen für Ihre Faktensammlung nicht eingehen. Mit freundlichen Grüßen