Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Rieker,

ich habe Ihnen gestern bereits von meiner eigenen Mailadresse eine Anfrage zukommen lassen, Seien Sie nicht irritiert, anbei versende ich dieselbe Anfrage noch einmal über die Plattform "Frag den Staat", über die wir unsere Recherche koordinieren. Aus organisatorischen Gründen schicke ich diese zweite Mail noch hinterher. Sie können vorzugsweise auf diese Mail, wenn es Ihnen lieber ist aber auch auf die erste Mail antworten. Sie beinhalten dieselben Fragen.

Ich arbeite als Journalistin für das Recherchenetzwerk << Adresse entfernt >> (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Gemeinsam mit unterschiedlichen Lokalmedien recherchieren wir aktuell zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen.

Für die vier Standorte Blaubeuren,Ehingen,Langenau und Munderkingen bitte ich Sie als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft jeweils um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bis kommenden Freitag, den 28. Januar 2022. Besonders die ersten drei Fragen sind von hoher Relevanz.

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?
2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?
3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?
4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?
5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.
6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.
7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?
8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gern.

Besten Dank und mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Rieker, ich habe …
An Alb-Donau-Kreis Kliniken ADK GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#238766]
Datum
25. Januar 2022 10:11
An
Alb-Donau-Kreis Kliniken ADK GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Rieker, ich habe Ihnen gestern bereits von meiner eigenen Mailadresse eine Anfrage zukommen lassen, Seien Sie nicht irritiert, anbei versende ich dieselbe Anfrage noch einmal über die Plattform "Frag den Staat", über die wir unsere Recherche koordinieren. Aus organisatorischen Gründen schicke ich diese zweite Mail noch hinterher. Sie können vorzugsweise auf diese Mail, wenn es Ihnen lieber ist aber auch auf die erste Mail antworten. Sie beinhalten dieselben Fragen. Ich arbeite als Journalistin für das Recherchenetzwerk CORRECTIV.Lokal ([geschwärzt]), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Gemeinsam mit unterschiedlichen Lokalmedien recherchieren wir aktuell zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Für die vier Standorte Blaubeuren,Ehingen,Langenau und Munderkingen bitte ich Sie als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft jeweils um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bis kommenden Freitag, den 28. Januar 2022. Besonders die ersten drei Fragen sind von hoher Relevanz. 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie mich gern. Besten Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Gesetz über die Presse, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 238766 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Alb-Donau-Kreis Kliniken ADK GmbH
AW: Presseanfrage: Schwangerschaftsabbruch 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 …
Von
Alb-Donau-Kreis Kliniken ADK GmbH
Via
Briefpost
Betreff
AW: Presseanfrage: Schwangerschaftsabbruch
Datum
28. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Das ist eine medizinische Einzelfallentscheidung. 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Nein. 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Nein. 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Wenn ein Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 durchgeführt wird, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. 0