Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für das Online-Magazin Wokreisel.de wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das Online-Magazin Wokreisel.de wi…
An Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
23. November 2021 13:23
An
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für das Online-Magazin Wokreisel.de wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei [geschwärzt] Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Pressegesetz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Landespressegesetz, § 5). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233582 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233582/upload/20c3dc0409960b3bc4d984ade2ade6d17ae7c891/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Hallo Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der aktuell personell angespannten Situation in uns…
Von
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
24. November 2021 08:12
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund der aktuell personell angespannten Situation in unserem Haus wird es uns nicht möglich sein, die von Ihnen gesetzte Frist einzuhalten. Wir arbeiten an der Beantwortung der doch recht umfänglichen Anfrage. Ich melde mich bei Ihnen sobald als möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Sehr Antragsteller/in wir konnten die Beantwortung Ihrer Fragen nun doch recht zeitnah klären. Allerdings ist es …
Von
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
25. November 2021 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir konnten die Beantwortung Ihrer Fragen nun doch recht zeitnah klären. Allerdings ist es uns rechtlichen Gründen und aus Fürsorgepflichten als Arbeitgeber nicht möglich, Ihre Fragen so umfänglich zu beantworten, wie von Ihnen gewünscht. Wie Ihnen sicher bekannt ist, steht die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft unter Strafe, dafür reicht schon das "anbieten, ankündigen der Dienste" von Schwangerschaftsabbrüchen aus. Die Strafbarkeit ist für Krankenhäuser nur nicht gegeben, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche nach § 218a StGB vornehmen, mehr jedoch nicht. Alle darüber hinaus veröffentlichen Äußerungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus wollen und müssen wir unsere Mitarbeiter in der Frauenklinik vor möglichen Anfeindungen Dritter schützen. Daher kann ich Ihnen nur folgende Antwort geben: Wir erfüllen unseren öffentlichen Versorgungsauftrag vollumfänglich nach den gesetzlichen Vorgaben. Wir führen diesbezüglich allerdings keine Eingriffsstatistik, insoweit können wir keinerlei Zahlenmaterial liefern. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Uns ist bewusst, dass 219a die Auskunftsrechte in Teile…
An Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
16. Dezember 2021 13:01
An
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Uns ist bewusst, dass 219a die Auskunftsrechte in Teilen einschränkt. Allerdings sind Informationen darüber, ob und nach welcher Indikation Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, seit der Anpassung des Paragrafen rechtlich kein Problem mehr (siehe §219a Absatz 4). Ich bitte Sie daher noch einmal mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse die Fragen zu beantworten. Danke für Ihre Mühen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233582/upload/20c3dc0409960b3bc4d984ade2ade6d17ae7c891/
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen z…
An Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
18. Januar 2022 12:27
An
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in Ich habe Ihnen vor kurzem eine Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ (23.11.2021) geschickt sowie die Nachfrage. Sie haben uns Ihre Informationsmöglichkeiten erläutert. Sie schreiben: "Wir erfüllen unseren öffentlichen Versorgungsauftrag vollumfänglich nach den gesetzlichen Vorgaben." Bedeutet das, dass in Ihrem Hause bei allen drei möglichen Indikationen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden? Um sorgfältige Recherche zu garantieren, ist es wichtig für uns, die Datenlage möglichst detaillier zu erfassen. Daher bitte ich Sie, mit Verweis auf das Informationsrecht der Presse, diese Frage zu beantworten. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233582/upload/20c3dc0409960b3bc4d984ade2ade6d17ae7c891/
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich inhaltlich nochmals auf unsere Antwort vom 25.11.2021 ve…
Von
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
19. Januar 2022 12:59
Status
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage möchte ich inhaltlich nochmals auf unsere Antwort vom 25.11.2021 verweisen, welche ich wie folgt ergänzen kann: Soweit zulässig wurden Angaben zu Schwangerschaftsabbrüchen in unseren Qualitätsberichten veröffentlicht. Diese können Sie gern unter www.g-ba-qualitaetsberichte.de einsehen. Ich hoffe, ich habe Ihre Anfrage damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in vielen Dank dafür. Ich habe in den Qualitätsbericht reingeschaut, bin aber medizinischer L…
An Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
21. Januar 2022 11:17
An
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in vielen Dank dafür. Ich habe in den Qualitätsbericht reingeschaut, bin aber medizinischer Laie. Zudem finde ich Qualitätsberichte nur bis 2019. Unsere Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2019-2021. Um nicht zu falschen Rechercheergebnissen zu kommen, möchte ich Sie unter Verweis auf die Auskunftspflicht gegenüber der Presse bitten, mir meine Frage zu beantworten: Ich verstehe es also so, dass Schwangerschaftsabbrüche nach allen Indikationen durchgeführt werden. Ist das korrekt? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233582/upload/20c3dc0409960b3bc4d984ade2ade6d17ae7c891/
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage. Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus kommt nicht nur seinem Ve…
Von
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
25. Januar 2022 16:04
Status
Liebe Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückfrage. Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus kommt nicht nur seinem Versorgungsauftrag seinen Patientinnen gegenüber vollumfänglich nach, sondern erfüllt auch alle gesetzlichen Veröffentlichungspflichten. Sie können sich demzufolge – was dieses (auch durch das Werbeverbot) sensible Thema ‚Schwangerschaftsabbrüche‘ anbelangt, wie bereits mitgeteilt, in den veröffentlichen Qualitätsberichten informieren. Der Qualitätsbericht für 2020 wurde bereits an den GBA übermittelt und wird bis zum 31.01.2022 veröffentlicht. Ich bin mir sicher, die dort veröffentlichten Informationen werden Ihnen einen Überblick geben, soweit es hinsichtlich der gesetzlichen Einschränkungen möglich ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auch aus Gründen des Datenschutzes darüber hinaus keine Daten zur Verfügung stellen können. Wir betrachten das Thema damit als ausgeschrieben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in wie geschrieben, finden wir in dem Bericht nicht alle Informationen, die wir benötigen. Da…
An Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233582]
Datum
25. Januar 2022 21:51
An
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in wie geschrieben, finden wir in dem Bericht nicht alle Informationen, die wir benötigen. Da Sie auch keine weiterführenden Informationen bereitstellen, werten wir die Auskunft als abgelehnt. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233582/upload/20c3dc0409960b3bc4d984ade2ade6d17ae7c891/