Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Ich arbeite als Journalistin für die << Adresse entfernt >>, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft:
- Klinik Günzburg
- Klinik Krumbach

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die [geschwärzt], wie Sie dem folg…
An Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233598]
Datum
23. November 2021 15:24
An
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die [geschwärzt], wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als öffentlicher Träger sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen jeweils für diese Kliniken unter Ihrer Trägerschaft: - Klinik Günzburg - Klinik Krumbach 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233598 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233598/upload/fe948bf8f89b681f3bc798b121bb756af3bb59a5/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Guten Morgen Antragsteller/in, Frau Dr. Seybold-Kellner ist erst nächste Woche Mittwoch und Donnerstag wieder im…
Von
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233598]
Datum
26. November 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Antragsteller/in, Frau Dr. Seybold-Kellner ist erst nächste Woche Mittwoch und Donnerstag wieder im Haus. Sie wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzten. Mit freundlichen Grüßen
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Liebe Antragsteller/in wollte mich kurz mal bei Ihnen melden und Bescheid geben, dass wir gerade dabei sind die F…
Von
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233598]
Datum
8. Dezember 2021 13:09
Status
Warte auf Antwort
Liebe Antragsteller/in wollte mich kurz mal bei Ihnen melden und Bescheid geben, dass wir gerade dabei sind die Fragen zu beantworten. Corona-bedingt dauert etwas länger - ich melde mich aber bis spätestens Ende nächster Woche mit den Antworten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für die Rückmeldung. Bis Ende nächster Woche reicht auf jeden Fall. Mit fr…
An Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233598]
Datum
10. Dezember 2021 14:52
An
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Rückmeldung. Bis Ende nächster Woche reicht auf jeden Fall. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233598/upload/fe948bf8f89b681f3bc798b121bb756af3bb59a5/
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Liebe Antragsteller/in anbei die Daten, die ich recherchieren konnte: Im Rahmen des Auftrages zur medizinischen…
Von
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233598]
Datum
20. Dezember 2021 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Liebe Antragsteller/in anbei die Daten, die ich recherchieren konnte: Im Rahmen des Auftrages zur medizinischen Grundversorgung werden an den Kreiskliniken alle drei Arten von Schwangerschaftsabbrüchen durchgeführt. Beratungsindikation und kriminologische Indikation bis zur 12+0 post conceptionem (14+0 p.m.) SSW, medizinische Indikation bis zur 20+6 SSW. Wir führen die Abbrüche operativ entweder mit Saugcurettage (Vakuumaspiration) oder mit klassischer Curettage durch. Rein medikamentöse Abbrüche werden an den Kreiskliniken nicht durchgeführt. Nachfolgend finden Sie die Anzahl der Eingriffe zum gennannten Stichtag: Klinik Günzburg 2019: 16 Klinik Günzburg 2020: 24 Klinik Günzburg 2021: 24 Klinik Krumbach 2019: 1 Klinik Krumbach 2020: 2 Klinik Krumbach 2021: 0 An der Klinik Krumbach wurden nur Beratungsindikation durchgeführt. An der Klinik Günzburg ebenfalls größtenteils. Hier gab es Einzelfälle im Bereich der medizinischen Indikation. Ich hoffe, ich kann Ihnen damit weiterhelfen. Bei spezifischeren Rückfragen darf ich Sie an die Chefärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe der Klinik Günzburg, Dr. Birgit Seybold-Kellner, verweisen: Tel. 08221 9676 1737 Viele Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung! Ich möchte mich herzlich für die A…
An Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233598]
Datum
13. Januar 2022 14:40
An
Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Klinik Günzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung! Ich möchte mich herzlich für die Antworten bedanken, damit haben Sie mir sehr weitergeholfen. Ich melde mich, falls sich noch Rückfragen ergeben. Mit besten Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233598/upload/fe948bf8f89b681f3bc798b121bb756af3bb59a5/