Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Ich arbeite als Journalistin für die << Adresse entfernt >>, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die [geschwärzt], wie Sie dem folg…
An Klinikum Ingolstadt GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
23. November 2021 16:23
An
Klinikum Ingolstadt GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für die [geschwärzt], wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: [geschwärzt] Sie erreichen mich telefonisch unter [geschwärzt] Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (https://correctiv.org/lokal/), einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen. Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233614 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233614/upload/f2919ef86e1aedb1730db71022c1c284d4b7da66/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Klinikum Ingolstadt GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten Ihnen folgende Mitteilung machen: Nach § 218 Abs…
Von
Klinikum Ingolstadt GmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
26. November 2021 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir möchten Ihnen folgende Mitteilung machen: Nach § 218 Abs. 1 Satz 1 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine Schwangerschaft abbricht. In § 218a StGB werden zu dieser grundsätzlichen Strafbarkeit "Ausnahmen" festgelegt. § 218a Abs. 2 bestimmt, dass der ärztliche Schwangerschaftsabbruch nicht rechtswidrig ist, wenn der Abbruch unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf andere zumutbare Weise abgewendet werden kann. Die Einordnung als Rechtfertigung beruht jeweils auf der Tatsache, dass es sich um eine Situation handelt, in der die Fortsetzung der Schwangerschaft eine für die Schwangere unzumutbare Belastung darstellen würde. Obwohl das ungeborene Leben auch hier grundsätzlich zu schützen ist, wird von einer Austragungspflicht der Schwangeren abgesehen. Hierdurch bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass der Schwangerschaftsabbruch in diesem Fall nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, sondern von ihr unter Abwägung aller Rechtspositionen ausnahmsweise toleriert wird. Auf der Grundlage werden im Klinikum Ingolstadt auf der Schwelle vom einstelligen bis zum zweistelligen Bereich Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das ist für die Betroffenen ausgesprochen belastend. Zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte möchten wir daher keine weitergehenden Auskünfte geben und bitten insoweit um Ihr Verständnis. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen unserer Patientinnen und deren Angehörige. Mit besten Grüßen
Klinikum Ingolstadt GmbH
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ergänzend können wir noch folgende Mitteilung machen: Di…
Von
Klinikum Ingolstadt GmbH
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
2. Dezember 2021 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ergänzend können wir noch folgende Mitteilung machen: Die Indikation zum Schwangerschaftsabbruch ergibt sich, wie bereits mitgeteilt, aus § 218a Abs. 2 StGB. Der Eingriff selbst wird operativ oder medikamentös und operativ in Kombination durchgeführt. Das ist jeweils abhängig vom konkreten Einzelfall. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, damit haben Sie mir sehr weitergeholfen. Ich meld…
An Klinikum Ingolstadt GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
10. Dezember 2021 15:14
An
Klinikum Ingolstadt GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung, damit haben Sie mir sehr weitergeholfen. Ich melde mich, falls sich noch Nachfragen ergeben sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233614/upload/f2919ef86e1aedb1730db71022c1c284d4b7da66/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage vom November 2021 habe ich nun noch eine konkrete Nachfrage: Nach…
An Klinikum Ingolstadt GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
17. Januar 2022 12:03
An
Klinikum Ingolstadt GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Anfrage vom November 2021 habe ich nun noch eine konkrete Nachfrage: Nach welchen Indikationen (medizinisch, kriminologisch, Beratungsindikation) werden in Ihrem Haus Abbrüche durchgeführt? Dabei geht es mir nicht um die konkret durchgeführten Abbrüche, sondern darum, nach welcher Indikation generell bei Ihnen Abbrüche durchgeführt werden können. Können Sie mir hier im Laufe der Woche Auskunft geben? Vielen Dank und beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233614/upload/f2919ef86e1aedb1730db71022c1c284d4b7da66/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich habe Ihnen vor Kurzem eine Nachfrage zur Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunf…
An Klinikum Ingolstadt GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
19. Januar 2022 15:28
An
Klinikum Ingolstadt GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich habe Ihnen vor Kurzem eine Nachfrage zur Anfrage mit dem Betreff „Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus“ geschickt. Ist diese Nachricht bei Ihnen angekommen? Die Anfrage ist weiterhin aktuell für uns und wir bitten um eine Beantwortung der Nachfrage bis spätestens zum 21.01.2022. Bei dieser Recherche handelt es sich wie ich bereits schrieb um eine Kooperation unseres Mediums mit dem Netzwerk CORRECTIV.Lokal. Aus organisatorischen Gründen wird die journalistische Betreuung der Anfrage ab jetzt meine Kollegin Antonia Groß, Journalistin bei CORRECTIV.Lokal, (E-Mail: [geschwärzt]; Mobil: [geschwärzt]) übernehmen. Frau Groß wird sich diesbezüglich heute oder morgen mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 233614 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233614/upload/f2919ef86e1aedb1730db71022c1c284d4b7da66/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wie eben telefonisch besprochen hier noch einmal die schriftliche Formulierung unse…
An Klinikum Ingolstadt GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
20. Januar 2022 13:41
An
Klinikum Ingolstadt GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie eben telefonisch besprochen hier noch einmal die schriftliche Formulierung unserer Nachfrage. Ganz speziell geht es für uns darum zu erfragen, ob an ihrem Haus faktisch Schwangerschaftsabbrüche nach den drei genannten Indikationen durchgeführt werden. Die Gesetzeslage nach §218 legt zwar fest, was rechtens ist - doch gibt der Paragraph keine Auskunft darüber, ob es an einer Klinik tatsächlich auch so durchgeführt wird. Sie können die folgenden Fragen einfach mit Ja/Nein beantworten. 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Ich wäre um eine Rückmeldung bis Montag, den 24. Januar sehr verbunden. Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen Antonia Groß Anfragenr: 233614 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/233614/upload/f2919ef86e1aedb1730db71022c1c284d4b7da66/

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Von
Klinikum Ingolstadt GmbH
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233614]
Datum
20. Januar 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unsere letzte Antwort war abschließend. Ich bitte Sie um Verständnis. Mit besten Grüßen