Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Bayerisches Pressegesetz (BayPrG)

Ich arbeite als Journalistin für den WDR, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für den WDR, wie Sie dem folgenden Pro…
An Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233717]
Datum
24. November 2021 17:15
An
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Journalistin für den WDR, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link> Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr> Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Bayerisches Pressegesetz, Art. 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233717/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Sehe geehrte Frau Antragsteller/in, ich melde mich bezüglich Ihrer Anfrage. Darf ich fragen, vor welchen Hintergr…
Von
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Betreff
Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233717]
Datum
9. Dezember 2021 17:38
Status
Warte auf Antwort
Sehe geehrte Frau Antragsteller/in, ich melde mich bezüglich Ihrer Anfrage. Darf ich fragen, vor welchen Hintergrund Sie recherchieren? Ich muss Sie leider noch um Geduld bitten, denn wir sind gerade überlastet mit Themen rund um die Pandemie, das gilt leider auch für die Kommunikationsabteilung. Ich hoffe, ich kann Ihnen in den kommenden Tagen eine Rückmeldung zu diesem Thema geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> leider kam bis dato keine Rückmeldung von Ihnen. Daher bitte ich Sie, diese Woche a…
An Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233717]
Datum
12. Januar 2022 13:19
An
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider kam bis dato keine Rückmeldung von Ihnen. Daher bitte ich Sie, diese Woche auf die Anfrage zu antworten. Die Recherche ist noch ergebnisoffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233717/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> grundsätzlich ist die Recherche ergebnisoffen und recherchiert zur Versorgung in de…
An Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233717]
Datum
21. Januar 2022 13:03
An
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> grundsätzlich ist die Recherche ergebnisoffen und recherchiert zur Versorgung in den Kliniken im Bereich "Schwangerschaftsabbrüche". Uns ist bewusst, dass die Pandemie für viele eine Herausforderung darstellt. Dennoch muss ich hier auf die Pflicht zur Auskunft verweisen und bitte Sie, unsere Anfrage so schnell es Ihnen möglich ist, zu beantworten. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233717/
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Sehr Antragsteller/in ich muss mich für die Verzögerung entschuldigen. Es ist mir nach dem Urlaub durchgerutscht.…
Von
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Betreff
AW: Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233717]
Datum
24. Januar 2022 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich muss mich für die Verzögerung entschuldigen. Es ist mir nach dem Urlaub durchgerutscht. Ich werde mich gleich um die Antwort kümmern. Viele Grüße

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Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Hier sind die Antworten und Zahlen aus dem Kliniku…
Von
Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützige GmbH
Betreff
Antw: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233717]
Datum
24. Februar 2022 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Hier sind die Antworten und Zahlen aus dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? Ja, solche Eingriffe werden bei uns durchgeführt. 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? Ja, solche Eingriffe werden bei uns durchgeführt. 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? Ja, solche Eingriffe werden bei uns durchgeführt. 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? Im Klinikum werden sowohl medikamentöse, als auch operative Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. Alle Schwangerschaftsabbrüche werden innerhalb der rechtlichen Vorschriften vorgenommen. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Der stationäre Eingriff wurde im Jahr 2021 mit einer Pauschale von 2.007 EUR vergütet, der ambulante Eingriff mit einer Pauschale von 470 EUR. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. 2019 waren es 18 stationäre Eingriffe und 23 ambulante Eingriffe. 2020 waren es 9 stationäre Eingriffe und 15 ambulante Eingriffe. 2021 waren es 10 stationäre Eingriffe und 21 ambulante Eingriffe. Die rechtliche Indikation des Eingriffes müsste im jeden Einzelfall recherchiert werden, da es sich aus den System nicht entnehmen lässt. Viele Grüße