Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Verwendetes Gesetz: Thüringer Pressegesetz (TPG)

Ich arbeite als Journalist für den MDR, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link>
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2021
  • Frist
    2. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalist für den MDR, wie Sie dem folgenden Profi…
An Universitätsklinikum Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233779]
Datum
25. November 2021 09:08
An
Universitätsklinikum Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Journalist für den MDR, wie Sie dem folgenden Profil entnehmen können: <Link> Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr> Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Thüringer Pressegesetz, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233779/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsklinikum Jena
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Allerdings möchte ich Ihnen an dieser Stelle versichern, dass…
Von
Universitätsklinikum Jena
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233779]
Datum
30. November 2021 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage. Allerdings möchte ich Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir in Sachen Informationsweitergabe unsere Rechte und Pflichten sehr genau kennen, im Presse- und Medienrecht sicher unterwegs sind und mit "unseren" Journalisten eine außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit pflegen. Im Zuge unseres weiteren Kontaktes möchte ich Sie daher dringend bitten, hier keinen unnötigen Druck aufzubauen. Das ist unangemessen und absolut nicht nötig. Wir sind hier alle studierte Journalisten und Medienrechtler. Zu ihrer Anfrage: Als einzige Uniklinik in Thüringen stapeln sich aktuell bei uns Pressanfragen zu Corona, Impfen ect. Wir sind kaum in der Lage, dieses täglichen Aufkommen tagesaktuell zu bewältigen. Daher ist es auch nicht möglich, diese etwas komplexe Anfrage mal eben zwischendurch in wenigen Tagen zu beantworten. Einige der von Ihnen angefragten Details bedürfen auch unsererseits Nachfragen. Und wie gesagt, die Kliniken arbeiten derzeit am Anschlag. Wir bemühen uns, Ihnen zeitnah eine Rückmeldung zu geben. viele Grüße
Universitätsklinikum Jena
Sehr Antragsteller/in anbei unsere Zuarbeit für Sie, es wäre sehr konstruktiv, wenn Sie uns über die weitere Verwe…
Von
Universitätsklinikum Jena
Betreff
AW: [ext] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233779]
Datum
15. Dezember 2021 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei unsere Zuarbeit für Sie, es wäre sehr konstruktiv, wenn Sie uns über die weitere Verwendung unserer Angaben auf dem Laufenden hielten, vielen Dank. 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? ja 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? ja 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? ja 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? Vakuumaspiration 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. Wie vom Gesetzgeber vorgegeben: bis zur 12. SSW post conceptionem (p. c.) 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. Bei medizinischer Indikation (Paragraf 218a Absatz 2) werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (Beratungsindikation) sind Selbstzahlerleistungen, falls die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. In der Regel werden bei Vorliegen eines Kostenübernahmescheins durchschnittlich 448 € gegenüber der Krankenkasse berechnet. Weist die Patientin keinen Kostenübernahmeschein vor, zahlt sie den Eingriff selbst. Die Kosten betragen dann durchschnittlich ca. 550 €. Die abweichende Kostenhöhe beruht auf der unterschiedlichen Bewertung der Einzelleistungen in den einschlägigen Gebührenordnungen. Werden gegenüber den Gesetzlichen Krankenkassen die Einzelleistungen auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) liquidiert, so erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen gegenüber selbstzahlenden Patientinnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? Frage erledigt sich. 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Bitte hier ergänzen, was wir 2019 ??? und 2020 ??? jeweils ans statistische Bundesamt gemeldet haben. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche am UKJ bewegt sich seit Jahren auf einem konstant niedrigen Niveau: 2019 waren es 42, 2020 41 und bis Mitte November dieses Jahres 34. Annett Lott Leiterin Unternehmenskommunikation Pressesprecherin Universitätsklinikum Jena Kastanienstraße 1 07747 Jena Tel.: +49 3641 9-39 1180 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.uniklinikum-jena.de<<Link>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ausführliche Antwort. Mit der ursprünglichen Anfrage sollte keinerl…
An Universitätsklinikum Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#233779]
Datum
21. Dezember 2021 10:58
An
Universitätsklinikum Jena
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ausführliche Antwort. Mit der ursprünglichen Anfrage sollte keinerlei Druck aufgebaut werden. Wie eingangs bereits erwähnt, handelt es sich um eine deutschlandweite Recherche, die aus Gründen der Vergleichbarkeit mit einheitlichen Formulierungen in den Fragen arbeitet. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233779/

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Universitätsklinikum Jena
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Datum
21. Dezember 2021 10:58
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