Presseanfrage "Kölner Stadt-Anzeiger": Sportstättenkataster - Antrag nach IFG NRW

Bitte lassen Sie mir das vollständige Sportstättenkataster der Stadt Köln zukommen, auf das in Ihrer Mitteilung vom 27. Oktober 2022 verwiesen wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Sandra Liermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Sandra Liermann
Betreff
Presseanfrage "Kölner Stadt-Anzeiger": Sportstättenkataster - Antrag nach IFG NRW [#264449]
Datum
30. November 2022 14:59
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir das vollständige Sportstättenkataster der Stadt Köln zukommen, auf das in Ihrer Mitteilung vom 27. Oktober 2022 verwiesen wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sandra Liermann Anfragenr: 264449 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264449/ Postanschrift Sandra Liermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sandra Liermann

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrte Frau Liermann, erst einmal bedanken wir uns für ihr Interesse an dem Sportstättenmanagementsystem (S…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Geh/ Presseanfrage "Kölner Stadt-Anzeiger": Sportstättenkataster - Antrag nach IFG NRW [#264449]
Datum
22. Dezember 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,4 KB


Sehr geehrte Frau Liermann, erst einmal bedanken wir uns für ihr Interesse an dem Sportstättenmanagementsystem (SMS). Alle aufgenommenen Daten sind einer Datenbank gespeichert und werden dort bearbeitet und gepflegt – ein Ausdruck ist nicht möglich. Wir haben in der von ihnen genannten Mitteilung Zwischenergebnisse veröffentlicht. Aktuell arbeiten wir mit anderen Ämtern an Strategien, um mit den aufgenommenen Daten zielführend weiterzuarbeiten. Wie in der Mitteilung geschrieben werden wir im 1.Quartal 2023 weitere Ergebnisse veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen