Presseanfrage zu juris

-Presseanfrage-
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre.

1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat?
2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen?
3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt?
4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält?
5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen?
6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten?
7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden?

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folge…
An Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Presseanfrage zu juris [#286165]
Datum
15. August 2023 13:49
An
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre. 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Mit Dank und freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 286165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286165/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: 1. Existiert eine Vere…
Von
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Presseanfrage zu juris [#286165]
Datum
26. August 2023 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte: 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? Die juris GmbH hat mit dem Land Sachsen-Anhalt einen Vertrag über die Herausgabe veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen geschlossen. 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? Grundsätzlich handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Lieferung veröffentlichungswürdiger Entscheidungen, nicht gegen Entgelt. Ferner stellt das Land Sachsen-Anhalt in der Rechtsprechungsdatenbank in technischer Zusammenarbeit mit der juris GmbH der Öffentlichkeit anonymisierte Urteile kostenlos auf der Webseite www.landesrecht.sachsen-anhalt.de<http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/> zur Verfügung. Die Bürger können die veröffentlichten Entscheidungen herunterladen, im PDF-Format speichern und ausdrucken. Soweit Dritte bei Gerichten um Übersendung von Entscheidungen bitten, handelt es sich um eine Justizverwaltungsangelegenheit. Für diese Übersendung von Entscheidungen werden Kosten nach dem JKostG LSA (Justizkostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt) erhoben. In der Anlage zum JKostG LSA sind keine besonderen landesrechtlichen Regelungen enthalten, so dass wegen § 1 Abs. 1 JKostG LSA das Bundesrecht und hier das JVKostG Nrn. 2000, 2002 KV-JVKostG Anwendung finden. Bei der Anforderung von Entscheidungen können in Einzelfällen darüber hinaus auch die §§ 11, 20 JVKostG von Bedeutung sein. 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? Unter Hinweis auf die Vertragsbeziehung wird die Frage aufgrund schutzwürdiger Interessen nicht beantwortet. 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? Der Bund plant die Bereitstellung eines kostenlosen Rechtsinformationssystems. Einzelheiten hierzu sind beim Bund zu erfragen. 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? Veröffentlichungswürdige Entscheidungen werden durch die Gerichte in anonymisierter Form mit Leitsätzen und Stammdaten (z. B. Aktenzeichen, Datum, Instanzen) an die juris GmbH geliefert. Welche Veränderungen vorgenommen werden (Verlinkungen etc.) ist durch juris GmbH zu beantworten. 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? Nein. 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? Die Aufbereitung von veröffentlichungswürdigen Entscheidungen ist eine Verwaltungsaufgabe der zuständigen Gerichte. Im Rahmen der bundesweit einheitlichen Ermittlung des Personalbedarfs in der Justiz (Peb§§y) erfolgt keine gesonderte Ermittlung des für diesen Aufwand entstehenden Personalbedarfs. 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Hierzu ist der Bund zuständigkeitshalber zu befragen. Mit freundlichen Grüßen