Presseanfrage zu juris

-Presseanfrage-
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre.

1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat?
2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen?
3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt?
4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält?
5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen?
6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten?
7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden?

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folge…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Presseanfrage zu juris [#286166]
Datum
15. August 2023 13:49
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre. 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Mit Dank und freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 286166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286166/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachstehend finden Sie unsere Antworten zu den einzeln…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: Presseanfrage zu juris [#286166]
Datum
25. August 2023 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Nachstehend finden Sie unsere Antworten zu den einzelnen Fragen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? Antwort: Ja, es besteht eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land Niedersachsen, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat. 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? Antwort: Die veröffentlichungswürdigen Entscheidungen niedersächsischer Gerichte werden zum kostenlosen Abruf im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) veröffentlicht. Für die Überlassung einer gerichtlichen Entscheidung auf Antrag an nicht am Verfahren beteiligte Dritte wird im Übrigen eine Gebühr in Höhe von 12,50 € je Entscheidung gemäß Nr. 5 der Anlage 2 zu § 111 des Niedersächsischen Justizgesetzes erhoben. 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? Antwort: Diese Informationen fallen unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Juris GmbH. 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? Antwort: In Niedersachsen bestehen solche Planungen nicht. Die Frage bitte ich daher ggf. an den Bund zu richten. 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? Antwort: Die Juris GmbH stellt für die Veröffentlichung von veröffentlichungswürdigen Entscheidungen niedersächsischer Gerichte keine Infrastruktur zur Verfügung; diese werden im niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) bereitgestellt. Die Frage, inwieweit die Juris GmbH Entscheidungen von Gerichten für das von ihr bereitgestellte Angebot aufarbeitet, bitte ich direkt an diese zu richten. 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? Antwort: Nein. In Niedersachsen existieren keine vergleichbaren Dokumentationsstellen. 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? Antwort: Die für die Veröffentlichung notwendige Aufbereitung der Entscheidungen, z. B. Anonymisierung und Pseudonymisierung, obliegt den jeweiligen Gerichten. Die notwendigen Aufgaben werden im Rahmen der Tätigkeit der Gerichtsverwaltung und nicht durch dafür speziell beschäftigtes Personal erbracht. 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Antwort: Die Frage bitte ich ggf. an den Bund zu richten. __________________________________________ Niedersächsisches Justizministerium Dr. [geschwärzt], LL.M. Pressesprecher Richter am Landgericht Am Waterlooplatz 1 30169 Hannover Tel: (0511) 120 – [geschwärzt] Mob: (0172) 153 [geschwärzt] Fax: (0511) 120 – 99 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Web: www.mj.niedersachsen.de Hinweise (Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.mj.niedersachsen.de/startseite/service/informationspflichten_nach_der_datenschutzgrundverordnung/datenschutzerklarungen-187333.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.