Presseanfrage zu juris

-Presseanfrage-
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre.

1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat?
2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen?
3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt?
4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält?
5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen?
6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten?
7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden?

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folge…
An Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Presseanfrage zu juris [#286167]
Datum
15. August 2023 13:49
An
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre. 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Mit Dank und freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 286167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286167/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern folgendermaßen beantworte: 1. Exis…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Betreff
AW: Presseanfrage zu juris [#286167]
Datum
29. August 2023 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern folgendermaßen beantworte: 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? Die juris GmbH hat – wie andere juristische Verlage auch – mit dem Freistaat Sachsen einen Vertrag über den Bezug von veröffentlichungswürdigen Entscheidungen geschlossen. 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? Die Gerichte und Justizbehörden des Freistaats Sachsen erheben für die Überlassung von Entscheidungen an Dritte Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 SächsJG nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG). Für Kopien oder Ausdrucke beträgt die Dokumentenpauschale gemäß Nr. 1 der Ziffer 2000 der Anlage des JVKostG für die ersten 50 Seiten 0,50 EUR je Seite und gemäß Nr. 2 der Ziffer 2000 der Anlage des JVKostG 0,15 EUR für jede weitere Seite. Für die Überlassung elektronischer Dokumente entsteht ebenfalls grundsätzlich die Pauschale der Nr. 2 der Ziffer 2000 der Anlage des JVKostG. Die Dokumentenpauschale beträgt je überlassener Datei 1,50 EUR. Werden mehrere Dokumente in einem Arbeitsgang bereitgestellt, beträgt die Dokumentenpauschale höchstens 5,00 EUR. Die überlassenen Entscheidungen können auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden. 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? Die Frage zielt auf die Konditionen einer laufenden Vertragsbeziehung und wird nicht beantwortet. 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? Nein, derzeit ist nicht beabsichtigt, über die aktuell bereits bestehenden dezentralen Angebote hinaus (vgl. z. B. https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus/pages/index.aspx) eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen enthält. 5. Übernimmt die juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? Nein, die Juris GmbH übernimmt keine Aufgabe, die über die Stellung der technischen Infrastruktur hinausgeht. Soweit die juris GmbH Entscheidungen der sächsischen Gerichte in die von ihr selbst betriebene (kostenpflichtige) Rechtsprechungsdatenbank aufnimmt, erfolgt die Aufbereitung der Entscheidungen in eigener Verantwortung der juris GmbH. 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? Nein. 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? Die Anonymisierung von veröffentlichungswürdigen Entscheidungen ist eine Verwaltungsaufgabe der hierfür jeweils zuständigen Gerichte. Eine Quantifizierung des dort entstehenden Aufwandes ist bislang nicht erfolgt. 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Die Frage richtet sich an den Bund. Mit freundlichen Grüßen,