Presseanfrage zu juris

-Presseanfrage-
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre.

1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat?
2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen?
3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt?
4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält?
5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen?
6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten?
7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden?

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folge…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Presseanfrage zu juris [#286155]
Datum
15. August 2023 13:49
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre. 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Mit Dank und freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 286155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286155/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage an die Freie Hansestadt Bremen beantworte ich wie folgt: 1. Existiert …
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Presseanfrage zu juris [#286155]
Datum
1. September 2023 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage an die Freie Hansestadt Bremen beantworte ich wie folgt: 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? Die juris GmbH hat mit der Freien Hansestadt Bremen einen Vertrag geschlossen, der u.a. den Bezug von veröffentlichungswürdigen Entscheidungen beinhaltet. Der Vertrag über das Nutzungsrecht für Juris vom 19.12.2022 ist auf dem Transparenzportal der Freien Hansestadt Bremen einsehbar: https://www.transparenz.bremen.de/vertrag-ueber-das-nutzungsrecht-fuer-juris-vom-19-12-2022-191724?asl=bremen02.c.732.de 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? Die Kosten für die Überlassung von Gerichtsentscheidungen an Dritte richten sich grundsätzlich nach § 1 Abs. 1 des Bremischen Justizkostengesetzes i.V.m. § 4 Abs. 1 des Justizverwaltungskostengesetzes und Nr. 2000 der Anlage hierzu. Sofern die Kosten 5,00 EUR nicht übersteigen, wird in der Regel von der Geltendmachung der Kosten abgesehen. Kosten für die Überlassung von Urteilen zur allgemeinen Nutzung im Internet werden nicht erhoben (vgl. Nr. 2000 Abs. 5 des Kostenverzeichnisses zum Justizkostenverwaltungsgesetz). Im Übrigen sind Gerichtsentscheidungen der bremischen Gerichte auf den jeweiligen Homepages der Gerichte sowie an verschiedenen Stellen im Internet (z.B. openJur) zu finden. Weiteres hierzu in der Antwort zu Frage 4. 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten, da Geschäftsgeheimnisse des o.g. Vertrages betroffen sind. 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? Veröffentlichungswürdige Gerichtsentscheidungen des Landes Bremen sind im Internet über das Justizportal des Bundes und der Länder abrufbar unter https://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/Entscheidungen-Bremen/index.php - dort wird verwiesen auf die jeweiligen Entscheidungsübersichten der Gerichte, die auf deren Internetpräsenzen veröffentlicht werden. In der Regel stellen die Gerichte aktuelle Entscheidungen, die für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sein können, ins Internet ein. 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und Erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? Soweit die juris GmbH Entscheidungen der Gerichte der Freien Hansestadt Bremen in die von ihr selbst betriebene (kostenpflichtige) Rechtsprechungsdatenbank aufnimmt, erfolgt die Aufbereitung der Entscheidungen in eigener Verantwortung der juris GmbH. 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? Dies ist nicht der Fall. 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? Die jeweils zuständigen Gerichte anonymisieren die veröffentlichungswürdigen Entscheidungen. Dies kann jedoch nicht mit Stellenanteilen oder ähnlichen Angaben quantifiziert werden. 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Diese Frage müsste der Bund beantworten. Mit freundlichen Grüßen