Presseanfrage zu juris

-Presseanfrage-
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre.

1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat?
2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen?
3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt?
4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält?
5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen?
6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten?
7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten?
8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden?

Mit Dank und freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folge…
An Bayerisches Staatsministerium der Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Presseanfrage zu juris [#286154]
Datum
15. August 2023 13:49
An
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-Presseanfrage- Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Recherche zu juris möchte ich Sie bitten, mir folgende Presseanfragen zu beantworten. Ich würde mich freuen, wenn dies bis zum 29.8. möglich wäre. 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Mit Dank und freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 286154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286154/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen gerne Folgendes mitteil…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Betreff
AW: Presseanfrage zu juris [#286154]
Datum
25. August 2023 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen: 1. Existiert eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Land, die die Herausgabe bzw. den Vertrieb von Gerichtsentscheidungen zum Gegenstand hat? 2. Von der Existenz welcher Nutzungsrechte an den richterlichen Entscheidungen gehen Sie aus, die zur Verfügung hierüber gegen Entgelt rechtfertigen? 3. In welcher Höhe hat das Land Zahlungen an die Juris GmbH in den Jahren 2020, 2021, 2022 jeweils gezahlt? · Es besteht eine Vereinbarung zwischen der Juris GmbH und dem Freistaat Bayern über die Überlassung von Gerichtsentscheidungen. · Der Freistaat Bayern überlässt nicht ausschließlich der Juris GmbH Gerichtsentscheidungen, es bestehen keine Exklusivitätsrechte. * Gerichtliche Entscheidungen unterliegen keinem Urheberrechtsschutz (§ 5 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz). Wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte werden auch im Bürgerservice Bayern.Recht (https://www.gesetze-bayern.de/) für jedermann zugänglich veröffentlicht. * Ich darf Sie um Verständnis bitten, dass weitergehende Auskünfte zu Einzelheiten des Vertrages mit der Juris GmbH aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Juris GmbH nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht erteilt werden können. 4. Ist es geplant, eine zentrale und kostenlos zugängliche Datenbank zu erstellen, die alle aktuellen und historischen Entscheidungen der Gerichte aller Länder enthält? Als öffentliche Datenbank für Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen gibt es in Bayern den Bürgerservice Bayern.Recht (https://www.gesetze-bayern.de/). Ich darf Sie bitten, sich insoweit an die zuständige Pressestelle der Bayerischen Staatskanzlei zu wenden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>). 5. Übernimmt die Juris GmbH eine Aufgabe, die darüber hinausgeht, die technische Infrastruktur zu stellen (insbesondere Textbearbeitung - und erstellung zB in Form von Leitsätzen) oder veröffentlicht Juris allein von den Gerichten aufgearbeitete und unverändert aufgenommene Entscheidungen? * Durch die Juris GmbH erfolgt nach Überlassung der veröffentlichungswürdige Gerichtsentscheidungen eine Aufbereitung und Veröffentlichung in der Juris-Datenbank. * Die von den Gerichten als besonders dokumentationswürdig gekennzeichneten Entscheidungen werden durch die Juris GmbH an die Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. 6. Existieren mit an den Bundesgerichten vergleichbare Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, auch an allen Landesgerichten? · Besondere Dokumentationsstellen, die die Aufbereitung der dokumentationswürdigen Entscheidungen vornehmen, sind in der Personalbedarfsberechnung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz nicht ausgewiesen. · Darüber, ob vor Ort Dokumentationsstellen eingerichtet wurden, liegen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz keine Informationen vor. Dies liegt in der organisatorischen Zuständigkeit der Landgerichte. 7. Wie viele Personen beschäftigen die einzelnen Landesgerichte, um die Entscheidungen aufzubereiten bzw. zur Veröffentlichung im juris-Portal vorzubereiten? Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen hierzu keine statistischen Daten vor. 8. Sollen in dem vom Bund geplanten Rechtsinformationsportal auch alle Entscheidungen des Landes aufgenommen werden? Ich darf Sie bitten, sich insoweit an die zuständige Pressestelle des Bundesjustizministeriums zu wenden (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen