Presseberrichte über systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa.

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

aktuellen Presseberrichten zufolge kommt es anscheinend zu einem systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa bzgl. der EU-Flugastrechte (Erstattung von Flügen). Ihrer Behörde obliegt die Aufsicht darüber, dass Die EU-Richtlinien eingehalten werden.

Ich habe Ihnen diesen Umstand am 07.06.2020 mitgeteilt. Der Eingang meiner Mail wurde mir bestätigt. Am 11.06.2020 haben Sie geschrieben, dass Ihnen keine Informationen vorliegen würden die auf einen systematischen Rechtbruch hindeuten.

Im Hinblick auf das Versagen der Aufsichtsbehörden im Falle Wirecard kann ich mir vorstellen dass Sie Ihre Aufsichtspraxis kritisch hinterfragen. Daher möchte ich meine Frage wiederholen.

1. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa bei Erstattungen derzeit systematisch rechtswidrig handelt?

2. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa bei gerichtlichen Mahnverfahren dem Anspruch auf Erstattung wiederspricht?

3. Was Unternimmt das Luftfahrtbundesamt derzeit wegen dieser Missstände?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuellen Presseber…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseberrichte über systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa. [#191013]
Datum
26. Juni 2020 10:09
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuellen Presseberrichten zufolge kommt es anscheinend zu einem systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa bzgl. der EU-Flugastrechte (Erstattung von Flügen). Ihrer Behörde obliegt die Aufsicht darüber, dass Die EU-Richtlinien eingehalten werden. Ich habe Ihnen diesen Umstand am 07.06.2020 mitgeteilt. Der Eingang meiner Mail wurde mir bestätigt. Am 11.06.2020 haben Sie geschrieben, dass Ihnen keine Informationen vorliegen würden die auf einen systematischen Rechtbruch hindeuten. Im Hinblick auf das Versagen der Aufsichtsbehörden im Falle Wirecard kann ich mir vorstellen dass Sie Ihre Aufsichtspraxis kritisch hinterfragen. Daher möchte ich meine Frage wiederholen. 1. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa bei Erstattungen derzeit systematisch rechtswidrig handelt? 2. Ist das Luftfahrtbundesamt darüber informiert, dass die Lufthansa bei gerichtlichen Mahnverfahren dem Anspruch auf Erstattung wiederspricht? 3. Was Unternimmt das Luftfahrtbundesamt derzeit wegen dieser Missstände?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191013/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits am 09.06.2020 mitgeteilt haben, werden eingehende Anzeigen auf…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Presseberrichte über systematischen Rechtbruch durch die Lufthansa. [#191013]
Datum
8. Juli 2020 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen bereits am 09.06.2020 mitgeteilt haben, werden eingehende Anzeigen auf der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegen Luftfahrtunternehmen geprüft und ggf. auf Grundlage des nationalen Ordnungswidrigkeitenrechts sanktioniert. Dies gilt auch für Anzeigen gegen die Deutsche Lufthansa AG. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine weitergehenden Auskünfte zu einzelnen Luftfahrtunternehmen geben können und verweisen auf unsere seinerzeitigen Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen