Pressefreiheit Lützerath

Richtlinien für das Akkreditierungsverfahren für die Presse beim Einsatz in Lützerath
Richtlinen wonach Journalist:innen die Akkreditierung entzogen wird

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 4 Follower:innen
Rosa Meyer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ri…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
Rosa Meyer
Betreff
Pressefreiheit Lützerath [#267605]
Datum
12. Januar 2023 13:02
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Richtlinien für das Akkreditierungsverfahren für die Presse beim Einsatz in Lützerath Richtlinen wonach Journalist:innen die Akkreditierung entzogen wird
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rosa Meyer Anfragenr: 267605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267605/
Mit freundlichen Grüßen Rosa Meyer

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 3/2023 Sehr geehrte Frau Meyer, in der Anlage erhalten Sie das An…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Pressefreiheit Lützerath [#267605]
Datum
16. Februar 2023 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen Dir. ZA, ZA 11 30.01 - 3/2023 Sehr geehrte Frau Meyer, in der Anlage erhalten Sie das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage. Ich hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße