Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung

1. Pressemappen der Frau Bundeskanzlerin

2. Inhaltsverzeichnis der Pressemappen der Frau Bundeskanzlerin

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Februar 2014
  • Frist
    18. März 2014
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Pressemappen …
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung [#5725]
Datum
13. Februar 2014 23:42
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Pressemappen der Frau Bundeskanzlerin 2. Inhaltsverzeichnis der Pressemappen der Frau Bundeskanzlerin
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemappen der/für die Frau Bundeskanz…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
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Betreff
AW: Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung [#5725]
Datum
18. März 2014 10:21
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung" vom 13.02.2014 (#5725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, eine solche Anfrage liegt im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung [#5725]
Datum
19. März 2014 08:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, eine solche Anfrage liegt im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Vogt Vertretung der Abteilungsleitung 2; IFG-Beauftragter Abteilung Agentur/Medienauswertung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin Telefon: 030-18-272-3202 Fax: 030-18-272-2517 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesregierung.de www.bundeskanzlerin.de
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Herr Vogt, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen nachfolgend meine ursprüngliche Anfrage v…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung [#5725]
Datum
19. März 2014 18:09
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrter Herr Vogt, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich möchte Ihnen nachfolgend meine ursprüngliche Anfrage vom 13.02.2014 noch einmal zukommen lassen. "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Pressemappen der Frau Bundeskanzlerin 2. Inhaltsverzeichnis der Pressemappen der Frau Bundeskanzlerin Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemappen der/für die Frau Bundeskanz…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: WG: Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung [#5725]
Datum
1. Mai 2014 15:09
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung" vom 13.02.2014 (#5725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemappen der/für die Frau Bundeskanz…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung [#5725]
Datum
11. Juli 2014 23:26
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung" vom 13.02.2014 (#5725) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage, die "Kanzlermappe" betreffend, darf ich Ihnen fo…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
Pressemappen der/für die Frau Bundeskanzlerin- Zusendung [#5725]
Datum
14. Juli 2014 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Ihre Anfrage, die "Kanzlermappe" betreffend, darf ich Ihnen folgendes mitteilen. Die Mappen werden nur 7 Tage aufbewahrt und dann gelöscht. Dies ergibt sich u.a. aus der Vereinbarung des Bundes bzw. des BPA mit den Inhabern der Rechte, die durch die Presse Monitor GmbH, PMG, vertreten werden. Danach dürfen die Pressemappen nur 7 Tage gespeichert werden. Ältere Mappen liegen deshalb hier nicht vor. Eine elektronische Zuleitung ist dem BPA ebenfalls nicht erlaubt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen elektronische Pressespiegel nur "inhouse", d.h. innerhalb der jeweiligen Einrichtung (Unternehmen, Behörde etc. ) weitergeleitet werden. Die "Kanzlermappe" steht deshalb nur ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes und des BPA zur Verfügung und darf, auch nach dem Vertrag mit der PMG, nicht an Dritte weitergeleitet werden. Möglich ist allerdings eine Einsichtnahme in einzelne, noch vorhandene Kanzlermappen im BPA. Ebenso könnte das BPA einzelne noch vorhandene Inhaltsverzeichnisse versenden. Hier gilt aber ebenfalls die Einschränkung, dass es die Kanzlermappen nach 7 Tagen löschen muss. Mehr als sieben Inhaltsverzeichnisse kann es deshalb nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen