Pressemitteilung zur Expertenrunde am Montag 7.12.

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass es sich bei der Pressemeldung hinsichtlich des im Betreff genannten Gesprächs um ein Versehen der Pressestelle des Ministeriums handelte. Inbesondere: Entwurf der Pressemeldung in der Version, wie sie von Frau Ministerin Dr. Hubig bzw. dem Ministerbüro oder der sonst dafür intern zuständigen Stelle freigegeben wurde mit dem entsprechenden Freigabevermerk. Sollte es eine solche Freigabe nicht gegeben haben, bitte ich um Erläuterung, weshalb dies in diesem Falle nicht geschehen ist.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG).

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Da es ich um Umweltinformationen handelt, verweise ich zudem auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und auf die einschränkenden Vorschriften über die Geltung der entgegenstehenden Belange nach §§ 14 ff. LTranspG.

Ich widerspreche ausdrücklich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten über das für die Bearbeitung dieses Antrags nötige Maß hinaus.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus d…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pressemitteilung zur Expertenrunde am Montag 7.12. [#205459]
Datum
11. Dezember 2020 08:39
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass es sich bei der Pressemeldung hinsichtlich des im Betreff genannten Gesprächs um ein Versehen der Pressestelle des Ministeriums handelte. Inbesondere: Entwurf der Pressemeldung in der Version, wie sie von Frau Ministerin Dr. Hubig bzw. dem Ministerbüro oder der sonst dafür intern zuständigen Stelle freigegeben wurde mit dem entsprechenden Freigabevermerk. Sollte es eine solche Freigabe nicht gegeben haben, bitte ich um Erläuterung, weshalb dies in diesem Falle nicht geschehen ist. Dies ist ein Antrag auf Auskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Da es ich um Umweltinformationen handelt, verweise ich zudem auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG und auf die einschränkenden Vorschriften über die Geltung der entgegenstehenden Belange nach §§ 14 ff. LTranspG. Ich widerspreche ausdrücklich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten über das für die Bearbeitung dieses Antrags nötige Maß hinaus. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205459/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr [geschwärzt], anlässlich der Veröffentlichung der Pressemitteilung zur erfolgten gemeinsamen Expertenanhöru…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Antrag nach dem LTranspG: Pressemitteilung zur Expertenrunde am Montag 7.12. [#205459]
Datum
7. Januar 2021 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], anlässlich der Veröffentlichung der Pressemitteilung zur erfolgten gemeinsamen Expertenanhörung des Landeselternbeirats und des Bildungsministeriums am 07.12.2020 zur aktuellen Situation der Corona-Pandemie an Schulen begehren Sie mit Antrag nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 11.12.2020 Auskunft über: - "Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass es sich bei der Pressemeldung hinsichtlich des im Betreff genannten Gesprächs um ein Versehen der Pressestelle des Ministeriums handelte. " - "Insbesondere: Entwurf der Pressemeldung in der Version, wie sie von Frau Ministerin Dr. Hubig bzw. dem Ministerbüro oder der sonst dafür intern zuständigen Stelle freigegeben wurde mit dem entsprechenden Freigabevermerk. Sollte es eine solche Freigabe nicht gegeben haben, bitte ich um Erläuterung, weshalb dies in diesem Falle nicht geschehen ist." Um die Öffentlichkeit schnell zu informieren, gab es anlässlich einer Expertenanhörung am Dienstag, den 08.12.2020 eine Pressemeldung des Ministeriums für Bildung. Diese stellte jedoch nicht die gesamte zweistündige Diskussion dar, sondern war auf die aus Sicht des Bildungsministeriums zentralen Ergebnisse fokussiert und hat nicht die Breite der Meinungen wiedergegeben. Diese Darstellung hat bei einigen der Beteiligten zu Irritationen geführt. Insoweit erfolgte eine richtigstellende Erklärung mit Pressemitteilung am 10.12.2020. Die Pressestelle des Ministeriums für Bildung hat sich umgehend bei der Expertin und den Experten entschuldigt, soweit sich Sachverständige falsch zitiert gesehen haben, und dies korrigiert. Ebenso hat die Ministerin für Bildung in der Sitzung des Ausschuss für Bildung des rheinland-pfälzischen Landtags am 09.12.2020 deutlich gemacht, dass dieses Vorgehen nicht korrekt war und eine Korrektur erfolgt ist. Beide Pressemittteilungen sind auf der Homepage des Ministerium für Bildung unter den angefügten Links abrufbar: https://bm.rlp.de/de/service/pressemitt… https://bm.rlp.de/de/service/pressemitt… Indem Sie darüber hinaus aber auch die Zusendung des Entwurfs der Pressemeldung vom 08.01.2020 "mit dem entsprechenden Freigabevermerk" des Hauses begehren, betrifft dies den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Der fortlaufende Willensbildungsprozess der Regierung anlässlich eines am jeweils aktuellen Pandemiegeschehen angelehnten, vertretbaren Präsenzunterricht an den rheinland-pfälzischen Schulen gehört zum exekutiven Kernbereich und ist damit ein grundsätzlich nicht ausforschbarer Beratungs- und Handlungsbereich, der dem Schutztatbestand des § 14 Abs. 1 S. 1 LTranspG unterliegt. Dieser Kernbereich ist zur Wahrung eigenverantwortlicher Ausübung der Regierungstätigkeit grundsätzlich geschützt (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 03. November 2011 - BVerwG 7 C 3.11. -- DVBl 2012, 176 Rn. 30f.). Er umfasst auch die interne Meinungsbildung über die Art und Weise der damit einhergehenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, dass es sich bei dem Sachverhalt der Information der Öffentlichkeit über die Expertenanhörung am 08.12.2020 mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung am 10.12.2020 um einen eigenen bereits abgeschlossenen Vorgang handeln könnte, würde dieser Sachverhaltskomplex dennoch weiter am Schutz des Kernbereichs teilhaben, da ein Sachzusammenhang besteht. Insoweit kann ich über die interne Meinungsbildung keine Auskunft erteilen. Sollte diese Antwort veröffentlicht werden, möchte ich sie mit Hinweis auf die Datenschutzgrundverordnung darum bitten, personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt][[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die freundliche und ausführliche Antwort auf meine Anfrage. Hinsi…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem LTranspG: Pressemitteilung zur Expertenrunde am Montag 7.12. [#205459]
Datum
7. Januar 2021 17:00
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die freundliche und ausführliche Antwort auf meine Anfrage. Hinsichtlich der Begründung der teilweisen Ablehnung es Informationszugangs möchte ich jedoch auf § 14 Abs. 2 Satz 1 1. Halbs. LTranspG verweisen, wonach der Zugang zu Umweltinformationen nicht unter Berufung auf § 14 Abs. 1 Satz 1 LTranspG abgelehnt werden darf. Möglicherweise wurde dies bei der Bearbeitung meines Antrages übersehen!? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dazu noch eine kurze ergänzende Erläuterung zukommen ließen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205459/

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage vom 07.01.2021 und darf Ihnen hierzu klarstellend…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: WG: Antrag nach dem LTranspG: Pressemitteilung zur Expertenrunde am Montag 7.12. [#205459]
Datum
12. Januar 2021 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage vom 07.01.2021 und darf Ihnen hierzu klarstellend erläutern: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.12.2020 lässt erkennen, dass von Ihnen der Zugang über hausinterne Informationen zur Pressemeldung vom 08.12.2020 gewünscht wird (§ 11 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative LTranspG). In dieser wurde das Ergebnis einer gemeinsamen Expertenanhörung des Landeselternbeirats und des Bildungsministeriums zunächst versehentlich unscharf wiedergegeben. Über den der Mitteilung vom 08.12.2020 zugrundeliegenden Sachverhalt hatte ich Sie mit Bescheid vom 07.01.2021 informiert, Ihnen die Links zu den beiden Pressemitteilungen vom 08.12. und 10.12.2020 zugeleitet und begründet, warum darüberhinausgehende hausinterne Informationen zur Pressemitteilung nicht der Transparenzpflicht unterliegen. Soweit Sie mit Antwortmail vom 07.01.2020 darauf hinweisen, dass der Zugang zu Umweltinformationen nicht unter Berufung auf § 14 Abs. 1 Satz 1 LTranspG abgelehnt werden darf, kann ich Ihnen mitteilen, dass dies vor Erlass des Bescheids vom 07.01.2021 geprüft wurde. Nach hier vertretender Auffassung beschränkt sich Ihr Antrag auf Informationszugang vom 11.12.2020 ersichtlich nur auf die (formale) Genese zur bzw. anlässlich der Pressemitteilung am 08.12.2020 und nicht auf die damit distribuierten, inhaltlichen Informationen anlässlich des Gespräches. Es geht somit nicht um Umweltinformationen im Sinne des Transparenzgesetzes. Im Übrigen lässt sich die inhaltliche Bandbreite der Wortbeiträge anlässlich der Expertenanhörung am 07.12.2020 jedenfalls bereits der Pressemitteilung vom 10.12.2020 entnehmen. Mit freundlichen Grüßen