Priorisierung bei den Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie folgende Fragen:
Warum wird in Baden-Württemberg eine dritte Impfung gegen COVID-19 nur ausgewählten Bevölkerungsgruppen angeboten und nicht allen Bürgern, unabhängig vom Gesundheitsstatus und dem für die Grundimmunisierung verwendeten Impfstoff?
Kann ich als gesunder Mensch unter 30 Jahren, dessen erste und zweite Impfung mit Comirnaty erfolgt ist, im September in einem baden-württembergischen Impfzentrum erfolgreich verlangen, ein weiteres Mal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft zu werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die zweite Impfung noch keine sechs Monate zurückliegt (insbesondere im Hinblick darauf, dass in Israel der Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung lediglich fünf Monate betragen muss)? Falls nein, warum? Ich bitte bei Beantwortung der Fragen darauf einzugehen, dass eine Priorisierung bei den COVID-19-Impfungen ursprünglich lediglich ein Werkzeug der Mangelverwaltung war, da damals noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stand. Dieser Impfstoffmangel ist jedoch bekannterweise schon lange nicht mehr vorhanden, weswegen es schleierhaft ist, dass nun offensichtlich wieder eine Priorisierung eingeführt wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum21. August 2021
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25. September 2021
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