Priorisierung bei den Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie folgende Fragen:
Warum wird in Baden-Württemberg eine dritte Impfung gegen COVID-19 nur ausgewählten Bevölkerungsgruppen angeboten und nicht allen Bürgern, unabhängig vom Gesundheitsstatus und dem für die Grundimmunisierung verwendeten Impfstoff?
Kann ich als gesunder Mensch unter 30 Jahren, dessen erste und zweite Impfung mit Comirnaty erfolgt ist, im September in einem baden-württembergischen Impfzentrum erfolgreich verlangen, ein weiteres Mal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft zu werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die zweite Impfung noch keine sechs Monate zurückliegt (insbesondere im Hinblick darauf, dass in Israel der Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung lediglich fünf Monate betragen muss)? Falls nein, warum? Ich bitte bei Beantwortung der Fragen darauf einzugehen, dass eine Priorisierung bei den COVID-19-Impfungen ursprünglich lediglich ein Werkzeug der Mangelverwaltung war, da damals noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stand. Dieser Impfstoffmangel ist jedoch bekannterweise schon lange nicht mehr vorhanden, weswegen es schleierhaft ist, dass nun offensichtlich wieder eine Priorisierung eingeführt wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte beantworten Sie folgende Fragen: Warum wird in Baden-W…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Priorisierung bei den Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 [#227175]
Datum
21. August 2021 13:55
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte beantworten Sie folgende Fragen: Warum wird in Baden-Württemberg eine dritte Impfung gegen COVID-19 nur ausgewählten Bevölkerungsgruppen angeboten und nicht allen Bürgern, unabhängig vom Gesundheitsstatus und dem für die Grundimmunisierung verwendeten Impfstoff? Kann ich als gesunder Mensch unter 30 Jahren, dessen erste und zweite Impfung mit Comirnaty erfolgt ist, im September in einem baden-württembergischen Impfzentrum erfolgreich verlangen, ein weiteres Mal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft zu werden, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die zweite Impfung noch keine sechs Monate zurückliegt (insbesondere im Hinblick darauf, dass in Israel der Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung lediglich fünf Monate betragen muss)? Falls nein, warum? Ich bitte bei Beantwortung der Fragen darauf einzugehen, dass eine Priorisierung bei den COVID-19-Impfungen ursprünglich lediglich ein Werkzeug der Mangelverwaltung war, da damals noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stand. Dieser Impfstoffmangel ist jedoch bekannterweise schon lange nicht mehr vorhanden, weswegen es schleierhaft ist, dass nun offensichtlich wieder eine Priorisierung eingeführt wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227175/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 21. August 2021 haben wir erhalten. Die Themengebiete Corona und Impfprior…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Priorisierung bei den Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 [#227175]
Datum
23. August 2021 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 21. August 2021 haben wir erhalten. Die Themengebiete Corona und Impfpriorisierung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Bitte richten Sie daher Ihre Anfrage direkt dorthin: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen