Priorisierung der möglichen Standorte für Luftabwehrsysteme in Bayern

Unter
https://www.deutschlandfunk.de/soeder-will-luftabwehrsysteme-iris-t-slm-auch-fuer-deutsche-grossstaedte-104.html
heißt es am 16.10.22:

"
Ukraine-Krieg
Söder will Luftabwehrsysteme Iris-T SLM auch für deutsche Großstädte

CSU-Chef Söder wirbt für die Anschaffung von Luftabwehrsystemen auch für deutsche Großstädte.

So würde es einen kompletten Schutzschirm für das Land geben, sagte Bayerns Ministerpräsident der „Bild am Sonntag“.
Es reiche nicht, nur Deutschlands Partner zu schützen.
Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen ein erstes Luftabwehrsystem vom Typ Iris-T SLM an die Ukraine geliefert.
Drei weitere sollen im kommenden Jahr folgen.
Es kann zur Abwehr anfliegender Raketen in einer Höhe bis zu 20 Kilometern und in einer Entfernung von bis 40 Kilometern eingesetzt werden.
Nach den Worten von Bundeskanzler Scholz kann das System „eine ganze Großstadt vor russischen Luftangriffen“ schützen.
"

Da die Anzahl der verfügbaren und einsatzbereiten Luftabwehrsysteme in Deutschland sehr begrenzt ist, unterstelle ich, dass Ihr Haus bereits eine Priorisierung der möglichen Einsatzorte in Bayern vorgenommen hat.

Als Bewohner des Freistaats Bayern und Anwohner im erweiterten Schutzbereich einer kerntechnischen Anlage habe ich daher folgende Fragen:

1) Bitte nennen Sie die von Ihnen vorgenommene Priorisierung bayerischer Städte zur Aufstellung von Luftabwehrsystemen, z.B.:
1. München
2. Nürnberg
3. Kempten
4. Kaufbeuren
5. Marktoberdorf
...

2) In welchem Maße werden Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bei der oben genannten Priorisierung berücksichtigt (z.B. Krankenhäuser, Rettungsleitstellen, Energiererzeugungsanlagen) ?

3) In welchem Maße werden kerntechnische Anlagen bei der oben genannten Priorisierung berücksichtigt (z.B. AKW Isar/Ohu 2, Forschungsreaktor München II, Zwischenlager und Technologiezentrum Gundremmingen) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Priorisierung der möglichen Standorte für Luftabwehrsysteme in Bayern [#261108]
Datum
16. Oktober 2022 22:37
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.deutschlandfunk.de/soeder-will-luftabwehrsysteme-iris-t-slm-auch-fuer-deutsche-grossstaedte-104.html heißt es am 16.10.22: " Ukraine-Krieg Söder will Luftabwehrsysteme Iris-T SLM auch für deutsche Großstädte CSU-Chef Söder wirbt für die Anschaffung von Luftabwehrsystemen auch für deutsche Großstädte. So würde es einen kompletten Schutzschirm für das Land geben, sagte Bayerns Ministerpräsident der „Bild am Sonntag“. Es reiche nicht, nur Deutschlands Partner zu schützen. Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen ein erstes Luftabwehrsystem vom Typ Iris-T SLM an die Ukraine geliefert. Drei weitere sollen im kommenden Jahr folgen. Es kann zur Abwehr anfliegender Raketen in einer Höhe bis zu 20 Kilometern und in einer Entfernung von bis 40 Kilometern eingesetzt werden. Nach den Worten von Bundeskanzler Scholz kann das System „eine ganze Großstadt vor russischen Luftangriffen“ schützen. " Da die Anzahl der verfügbaren und einsatzbereiten Luftabwehrsysteme in Deutschland sehr begrenzt ist, unterstelle ich, dass Ihr Haus bereits eine Priorisierung der möglichen Einsatzorte in Bayern vorgenommen hat. Als Bewohner des Freistaats Bayern und Anwohner im erweiterten Schutzbereich einer kerntechnischen Anlage habe ich daher folgende Fragen: 1) Bitte nennen Sie die von Ihnen vorgenommene Priorisierung bayerischer Städte zur Aufstellung von Luftabwehrsystemen, z.B.: 1. München 2. Nürnberg 3. Kempten 4. Kaufbeuren 5. Marktoberdorf ... 2) In welchem Maße werden Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bei der oben genannten Priorisierung berücksichtigt (z.B. Krankenhäuser, Rettungsleitstellen, Energiererzeugungsanlagen) ? 3) In welchem Maße werden kerntechnische Anlagen bei der oben genannten Priorisierung berücksichtigt (z.B. AKW Isar/Ohu 2, Forschungsreaktor München II, Zwischenlager und Technologiezentrum Gundremmingen) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261108/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Priorisierung der möglichen Standorte für Luftabwehrsysteme in Bay…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BayDSG-Anfrage: Priorisierung der möglichen Standorte für Luftabwehrsysteme in Bayern [#261108]
Datum
12. Dezember 2022 17:32
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Priorisierung der möglichen Standorte für Luftabwehrsysteme in Bayern“ vom 16.10.2022 (#261108) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerische Staatskanzlei
Kein Nachrichtentext
Von
Bayerische Staatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
405,2 KB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner BayDSG-Anfrage (Ihr Zeichen B Il 6 - 2000.202…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BayDSG-Anfrage: Priorisierung der möglichen Standorte für Luftabwehrsysteme in Bayern [#261108]
Datum
7. Januar 2023 20:04
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner BayDSG-Anfrage (Ihr Zeichen B Il 6 - 2000.2022-5824) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>