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Privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten

1. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von den Mitarbeitern des Fachbereiches 4-6-30bearbeitet?

2. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de bearbeitet?

3. Welche Prioritäten haben private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten, im Verhältnis zu denen, von Mitarbeitern der Stadt angezeigten?

4. Wie lange dauert es, im Durchschnitt, bis eine privat angezeigte Ordnungswidrigkeit von www.weg-li.de bearbeitet wird?

5. Werden bei "zu vielen" privaten Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de, die Emailadressen gesperrt?

6. Zu 5. Wenn Ja, ab wieviel Anzeigen ist "zu viel"?

7. Werden privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten in den Statistiken gesondert angezeigt?

8. Zu 7. Wenn Ja, wo kann man diese einsehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten [#192388]
Datum
9. Juli 2020 19:45
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von den Mitarbeitern des Fachbereiches 4-6-30bearbeitet? 2. Werden private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de bearbeitet? 3. Welche Prioritäten haben private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten, im Verhältnis zu denen, von Mitarbeitern der Stadt angezeigten? 4. Wie lange dauert es, im Durchschnitt, bis eine privat angezeigte Ordnungswidrigkeit von www.weg-li.de bearbeitet wird? 5. Werden bei "zu vielen" privaten Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten von www.weg-li.de, die Emailadressen gesperrt? 6. Zu 5. Wenn Ja, ab wieviel Anzeigen ist "zu viel"? 7. Werden privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten in den Statistiken gesondert angezeigt? 8. Zu 7. Wenn Ja, wo kann man diese einsehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192388/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Email vom 09.07.2020 wird Bezug genommen. Von Privatpersonen angezeigte Ve…
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
Privat angezeigte Ordnungswidrigkeiten [#192388]
Datum
15. Juli 2020 06:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Email vom 09.07.2020 wird Bezug genommen. Von Privatpersonen angezeigte Verkehrsordnungswidrigkeiten werden bei der zentralen Bußgeldstelle der Verwaltungsbehörde Stadt Oberhausen bearbeitet, sofern ein entsprechender Sachverhalt mit einer autorisierten Willenserklärung einer identifizierbaren Person mitgeteilt wird. Diese Voraussetzungen sind auch zu erfüllen, wenn Anzeigen über Internetplattformen übermittelt werden. Die Anzeigenerstatter werden ggf. entsprechend kontaktiert. Zu einer Internetplattform "www.weg-li" unterhält die Stadt Oberhausen keine Geschäftsbeziehungen. Über diesen Weg eingehende Anzeigen werden so behandelt, wie über andere Internetplattformen übermittelte Nachrichten. Angezeigte Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Eingangsdatum nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. "Sperrungen" von E-Mail-Adressen finden nicht statt. Statistiken über von Privatpersonen angezeigte Verkehrsordnungswidrigkeiten werden nicht geführt. Bei solchen Verfahren sind keine besonderen Merkmale vorhanden, die eine gesonderte statistische Auswertung ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
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