Privatanzeigen Falschparker

Wie viele Anzeigen über Falschparker erhalten Sie von Bürger*innen? Bitte monatlich seit Januar 2021 aufschlüsseln.

In wie vielen Fällen erhalten Sie die Anzeigen per Email oder über Apps oder Seiten wie "Wegeheld" oder "weg.li"?

In wie vielen Fällen ist im genannten Zeitraum aufgrund von Privatanzeigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden? Bitte auch hier aufschlüsseln.

In wie vielen Fällen hiervon wurde ein Bußgeld verhängt?

Existieren interne Anweisungen hinsichtlich de Ermessensausübung bei der Bearbeitung bzw. Verfolgung von Privatanzeigen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • 5 Follower:innen
Sven Olaf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Sven Olaf
Betreff
Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
27. Februar 2022 09:21
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anzeigen über Falschparker erhalten Sie von Bürger*innen? Bitte monatlich seit Januar 2021 aufschlüsseln. In wie vielen Fällen erhalten Sie die Anzeigen per Email oder über Apps oder Seiten wie "Wegeheld" oder "weg.li"? In wie vielen Fällen ist im genannten Zeitraum aufgrund von Privatanzeigen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden? Bitte auch hier aufschlüsseln. In wie vielen Fällen hiervon wurde ein Bußgeld verhängt? Existieren interne Anweisungen hinsichtlich de Ermessensausübung bei der Bearbeitung bzw. Verfolgung von Privatanzeigen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 242007 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Sven Olaf
Sven Olaf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Privatanzeigen Falschparker“ vom 27.02.2022 (#…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Sven Olaf
Betreff
AW: Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
4. April 2022 08:18
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Privatanzeigen Falschparker“ vom 27.02.2022 (#242007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Olaf
Sven Olaf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Privatanzeigen Falschparker“ vom 27.02.2022 (#…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Sven Olaf
Betreff
AW: Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
19. April 2022 13:55
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Privatanzeigen Falschparker“ vom 27.02.2022 (#242007) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Olaf
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Olaf, Ihre Anfrage vom 27.02.2022 zum Informationsfreiheitsgesetz konnte ich aus zeitlichen Gr…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
21. April 2022 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Olaf, Ihre Anfrage vom 27.02.2022 zum Informationsfreiheitsgesetz konnte ich aus zeitlichen Gründen erst jetzt beantworten. In der Anfrage beantragten Sie die Zahlen zu sogenannten Fremdanzeigen von Bürger*innen aus dem Jahr 2021. Hiermit liste ich die mir vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2021 zu den von Ihnen gestellten Fragen auf: Eingänge: Eingänge per E-Mail/App: OWiG-Verfahren: 01/21 - 1831 1742 732 02/21 - 1932 1900 798 03/21 - 2537 2461 1034 04/21 - 2706 2658 1117 05/21 - 2590 2564 1077 06/21 - 2024 1973 829 07/21 - 2502 2482 1043 08/21 - 2955 2898 1218 09/21 - 2893 2807 1179 10/21 - 1984 1840 773 11/21 - 4932 4847 2036 12/21 - 3345 3263 1381 Hinsichtlich des Erlasses von Bußgeldbescheiden ist eine Aufschlüsselung auf Monate nicht möglich, so dass ich Ihnen nur die Gesamtzahl des Jahres 2021 nenne kann. Dabei handelt es sich um 1133 Bußgeldbescheide, weil die Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht vorgenommen wurde. Um die Ordnungswidrigkeiten aufzunehmen, müssen die Fremdanzeigen klar und eindeutig angezeigt sein, um beweissicher dem Amtsgericht Köln im möglichen Einspruchsverfahren vorgelegt werden zu können. Ich hoffe, Ihnen eine ausreichende Bekanntgabe übermittelt zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Sven Olaf
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Aufschlüsselung. Ich möchte noch auf den letzten …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Sven Olaf
Betreff
AW: Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
22. April 2022 12:22
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Aufschlüsselung. Ich möchte noch auf den letzten Teil meiner Anfrage hinweisen: Existieren interne Anweisungen hinsichtlich der Ermessensausübung bei der Bearbeitung bzw. Verfolgung von Privatanzeigen? Mit freundlichen Grüßen Sven Olaf Anfragenr: 242007 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242007/
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Ich bin bis einschließlich 12.05.2022 nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Meine Vertretung übern…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Automatische Antwort: Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
22. April 2022 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin bis einschließlich 12.05.2022 nicht im Dienst. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. Meine Vertretung übernimmt Herr Neumann, Tel.: 0221-221-27241 Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Sven Olaf
Sehr << Anrede >> ich möchte wie bereits am 12.04.22 erneut auf den letzten Teil meiner Anfrage hinwe…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
Sven Olaf
Betreff
AW: Automatische Antwort: Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
31. Juli 2022 12:23
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte wie bereits am 12.04.22 erneut auf den letzten Teil meiner Anfrage hinweisen: Existieren interne Anweisungen hinsichtlich der Ermessensausübung bei der Bearbeitung bzw. Verfolgung von Privatanzeigen? Mit freundlichen Grüßen Sven Olaf

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Olaf, auf Ihre Rückmeldung vom 22.04.2022 und der erneuten Anfrage vom 31.07.2022 kann ich wie…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Automatische Antwort: Privatanzeigen Falschparker [#242007]
Datum
1. August 2022 10:28
Status
Sehr geehrter Herr Olaf, auf Ihre Rückmeldung vom 22.04.2022 und der erneuten Anfrage vom 31.07.2022 kann ich wie folgt Stellung nehmen. Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht in § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 158 der Strafprozessordnung die Möglichkeit vor, dass Privatpersonen anzeigen können, wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit vorliegt. Eine solche Anzeige erstatten kann jedermann. Eine Anzeigenerstattung von Privatpersonen führt jedoch nicht von selbst und nicht in jedem Fall zu einer Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Insoweit gilt der Opportunitätsgrundsatz der Verwaltungsbehörde. Dabei ist für die Behörde die Qualität und Güte der Anzeige im Einzelfall entscheidend. Die Stadt Köln geht grundsätzlich allen begründeten und ausreichend dokumentierten Anzeigen nach. Da hier jedoch die „amtliche Feststellung“ fehlt, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten und die Beweisführung unter Umständen schwierig. Hierbei liegt der Fokus stets auf einer gerichtsfesten Verwertbarkeit. Ich hoffe, Ihnen ausreichend Ihre Frage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen